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    Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Ich möchte als Autor ein Buch selbst veröffentlichen und habe daher Fragen.

    Bislang konnte ich im Internet nichts brauchbares finden, welche Anlagen für das Finanzamt benötigt werden und wie man diese Dokumente richtig ausfüllt.
    Weiter bin ich unsicher, ob ich die Kleinunternehmerregelung nehmen soll.
    Auch bin ich unschlüssig, ob meine schriftstellerische Tätigkeit als Gewerbe oder als Freiberufer gesehen wird.
    Was spielt die Einnahmen-Überschussrechnung für eine Rolle?

    Hier möchte ich mein Buch veröffentlichen: https://tredition.de/?gclid=EAIaIQob...SAAEgJF2fD_BwE

    #2
    AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

    Moin,
    dafür musst du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ans Finanzamt schicken, den findet man im Netz.
    Bezüglich der Kleinunternehmerregelung solltest du einen Steuerberater befragen, das führt hier zu weit.
    Üblicherweise ist es eine freiberufliche Tätigkeit.
    Zusammen mit der elektronischen Einkommensteuererklärung für dieses Jahr musst du dann auch eine EÜR elektronisch übermitteln.

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      #3
      AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

      Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen kannst du alternativ auch direkt in Mein ELSTER ausfüllen und elektronisch übermitteln.

      Voraussetzung ist natürlich ein Konto bei Mein ELSTER, aber das brauchst du später für die EÜR ohnehin.

      In dem Fragebogen bzw. der Hilfe (Anleitung) zu dem Fragebogen findest du auch ausführliche Hinweise zur Besteuerung der Kleinunternehmer.

      https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

        Danke für die Antworten.

        Ich möchte mein Buch wahrscheinlich Ende Oktober veröffentlichen.

        Muss die Anmeldung beim Finanzamt schon vorher gemacht worden sein?

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          #5
          AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

          Zitat von Christian2018 Beitrag anzeigen
          Muss die Anmeldung beim Finanzamt schon vorher gemacht worden sein?
          Kann ja nicht schaden und tut auch nicht weh.

          Kommentar


            #6
            AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

            Sobald Du selbständig tätig bist musst Du diese Tätigkeit auch dem Finanzamt mitteilen.

            Kommentar


              #7
              AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

              Ich habe zur Anlage EÜR folgende Frage.

              Mir sind in 2019 Kosten entstanden. Ich werde mein Buch wahrscheinlich erst 2020 veröffentlichen. Kann ich die Kosten von 2019 für die Steuererklärung 2020 in die Anlage EÜR eintragen? Muss ich Quittungen als Kopie dem Finanzamt mitschicken?

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                #8
                AW: Als Autor beim Finanzamt anmelden

                Die Ausgaben können grundsätzlich nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie bezahlt worden sind.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe eine wichtige Steuerfrage. 2018 hatte ich mich beim Finanzamt als Kleinunternehmer angemeldet und hatte bei der Steuererklärung 0 Euro angegeben, weil ich nichts eingenommen habe. Da sagte das Finanzamt nichts dazu. Das gleiche machte ich für 2019, da ich auch nichts eingenommen hatte. Da bekam ich einen Brief, dass ich Einnahmnüberschussrechnung abgeben soll. Bitte um Aufklärung.

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                    #10
                    Hallo,

                    was willst du wissen?
                    Wurde alles schon vorher beantwortet

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Ich habe 2019 nichts eingenommen. Musst ich trotzdem eine Einnahmenüberschussrwechnung machen?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Christian2018 Beitrag anzeigen
                        Ich habe 2019 nichts eingenommen. Musst ich trotzdem eine Einnahmenüberschussrwechnung machen?
                        Vielleicht hattest du bei der Vorbereitung deines Buches im Jahr 2019 bereits Betriebsausgaben, dann hättest du einen Verlust. Da würde die EÜR durchaus

                        Sinn machen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          Christian2018

                          in Beitrag #7 schreibst du: Mir sind in 2019 Kosten entstanden
                          Die Kosten musst du in der EÜR aufführen.
                          Das Ergebnis kommt dann in Anlage G

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Das Ergebnis kommt dann in Anlage G
                            Nein, bei ihm kommt das in die Anlage S ! Er will doch ein Buch schreiben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Danke für die Antworten. Das war mir nicht klar gewesen. Bei der Übermittlung der Steuererklärung für 2019 habe ich die EÜR mit Anlage S nicht übermittelt. Wäre es ratsam das Finanzamt zu kontaktieren, um meine Unkenntnis zu erklären? Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt? Die Deadline war Juli 2020 gewesen, die ich bei den anderen Unterlagen eingehalten habe.

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