Ich war bis einschl. 2015 als festangestellter Journalist tätig. Für den Nachdruck meiner Texte in Pressespiegeln etc. bekam ich von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) Nachdruckhonorare, die ich ordnungsgemäß versteuert habe. Im vergangenen Jahr (2019) bekam ich von der VG Wort eine Nachzahlung für Nachdruckhonorare im Zeitraum 2008 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Gelder aus Rückstellungen, die wg. einer Klage gegen den Verteilungsplan geführt worden war. Inzwischen liegt eine gerichtliche Entscheidung vor, deshalb die Nachzahlung.
Frage: Da es sich um Einkünfte für mehrere Jahre handelt gehe ich davon aus, dass hier die Füntelregelung greift. In welcher Zeile der Steuererklärung muss das eingetragen werden?
Danke für Hinweise und Hilfe
Frage: Da es sich um Einkünfte für mehrere Jahre handelt gehe ich davon aus, dass hier die Füntelregelung greift. In welcher Zeile der Steuererklärung muss das eingetragen werden?
Danke für Hinweise und Hilfe
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