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Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

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    Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

    Liebes Forum,

    wer kann mir sagen, wo die Datensatzbeschreibungen für die amtlich vorgeschriebenen Datensätze für die Steueranmeldungen und -erklärungen einsehbar bzw. abrufbar sind? (Z.B. für UStVA, USt.Erklärung, ESt-Erklärung etc.)
    Es gibt zwar den Bereich für Entwickler auf der Elster-Seite, der aber passwortgeschützt ist. Da ich kein Entickler bin, kann ich auch nicht sagen, ob die Datensatzbeschreibungen dort enthalten sind. Da es sich aber um verpflichtende Vorgaben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung sind, müssen diese eigentlich auch entsprechend veröffentlicht und öffentlich zugänglich sein. Ich konnte aber leider nichts finden.

    Für jede Hilfe dankbar.

    Grüße

    Axel

    #2
    AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

    Hallo Axel,
    diese Frage ist wahrscheinlich nichts für dieses ANWENDER-Forum. Ich empfehle eine entsprechende E-Mail an hotline@elster.de zu schreiben und vielleicht auch gleich zu begründen, warum die Datensatzbeschreibungen öffentlich einsehbar sein sollten.
    Grüße

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      #3
      AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

      Meines Erachtens wird hier der Begriff amtlich vorgeschriebener Datensatz falsch interpretiert.

      § 87b Abs. 2 AO bestimmt folgendes:

      Bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden hat der Datenübermittler die hierfür nach Absatz 1 für den jeweiligen Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt amtlich
      bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Die amtlich bestimmten Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt.

      Und so erfolgt das dann auch, hier am Beispiel der EÜR:

      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Und so erfolgt das dann auch, hier am Beispiel der EÜR:
        https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
        Das sind aber nur die Formulare mit den Kennziffern. Was genau in den übermittelten (XML-)Datensätzen drinstehen muss, steht im "ERiC-Common-Paket", das man im Entwicklerbereich runterladen kann. Meld dich da halt an, kann jeder machen, kostjanix.

        Kommentar


          #5
          AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Das sind aber nur die Formulare mit den Kennziffern. Was genau in den übermittelten (XML-)Datensätzen drinstehen muss, steht im "ERiC-Common-Paket", das man im Entwicklerbereich runterladen kann. Meld dich da halt an, kann jeder machen, kostjanix.
          Die Frage ist natürlich, welchen Nutzen ein Nichtentwickler davon haben soll? Bei der Fragestellung des TE geht es ja meiner Meinung doch eher um den grundsätzlichen Anspruch auf Veröffentlichung, denn er schreibt:

          Da es sich aber um verpflichtende Vorgaben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung sind, müssen diese eigentlich auch entsprechend veröffentlicht und öffentlich zugänglich sein.
          Ob die Finanzverwaltung das ERiC-Common-Paket jetzt wirklich für jedermann veröffentlichen muss, ist eine Rechtsfrage. Meines Erachtens schreibt die AO das nicht vor, aber das ist meine persönliche Meinung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Datensatzbeschreibung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Frage ist natürlich, welchen Nutzen ein Nichtentwickler davon haben soll? Bei der Fragestellung des TE geht es ja meiner Meinung doch eher um den grundsätzlichen Anspruch auf Veröffentlichung
            Vermutlich ist das Zeug auf http://www.esteuer.de (XML-Schemadateien) die "offizielle Veröffentlichung". Menschenlesbar ist das aber eher nicht. Aber auch dort wird auf den Entwicklerbereich verwiesen. Da sich dort jedermann anmelden kann, würde ich das schon als "öffentlich" interpretieren, wodurch diese Anforderung ja erfüllt wäre.

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