hallo! ich habe eine frage als Steuerneuling: ich habe einen nichtselbstständigen Hauptjob und dazu einen Job an einer Sprachschule, wo ich Honorare schreiben musst. dafür musste ich mir eine Steuernummer als selbstständige zulegen. nun möchte ich die Steuererklärung für 2019 machen. muss ich das Formular für meine selbstständige Tätigkeit ausfüllen oder ist der Job eine nebenberufliche einnahme? der ertrag für 2019 aus der Sprachschule beträgt rund 3000. bin ich da steuerfrei unterwegs oder muss ich das ganz normal im Formblatt s ausfüllen? ich hätte auch einen neuen laptop, den ich beruflich nutze, der unter 800 euro gekostet hat. wo trage ich den ein? Werbekosten bei n ? danke!
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Für deine selbstständige Tätigkeit musst du den Gewinn mittels einer EÜR ermitteln. In der EÜR ist auch der Laptop zu erklären, entweder bei
geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) oder über die AfA (Anlage AVEÜR bzw. Anlagenverzeichnis Teil 2)
Das Ergebnis der Gewinnermittlung musst du dann in die Anlage S zu deiner Einkommensteuererklärung übernehmen. Steuerfrei ist da
normalerweise nichts! Die steuerfreie Übungsleiterpauschale gibt es nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG bedeutet, dass du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.
In der EÜR sind deine Betriebseinnahmen (Honorare) deshalb in Zeile 11 einzutragen, Auswirkungen auf die Einkommensteuer hat das nicht!Freundliche Grüße
Charlie24
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Sonstige selbstständig tätige Person sollte passen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Entnahmen und Einlagen müssen ab 2019 zwingend in den Zeilen 125 und 126 der EÜR erklärt werden. Trag zunächst mal überall 0,00 ein.Freundliche Grüße
Charlie24
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Dann schreib: Kein Geld entnommen und Kein Geld eingelegt. Ist das denn so schwierig?Freundliche Grüße
Charlie24
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Es kommt darauf an, wo du deine in Österreich erzielten Einkünfte versteuern musst. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke. Kurze Verständnisfrage: ich bin Anfang Januar 2019 von Österreich beruflich nach Deutschland gezogen, habe ein Jahr in Deutschland gelebt, war dort an einer Schule angestellt und habe abends ebenso als Lehrerin selbstständig gearbeitet. Ende Januar bin ich nach Österreich gezogen beruflich. Der Umzug müsste doch nach Deutschland fallen? Oder geht das nicht, weil das Januar 2020 war? Danke.
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Dein beruflich veranlasster Umzug von Österreich nach Deutschland war in Deutschland geltend zu machen. Da bist ja hierher gezogen, um in Deutschland
Geld zu verdienen. Wenn du jetzt aus dem gleichen Grund wieder nach Österreich gezogen bist, ist das nach m. M. eben umgekehrt. Ob es in Österreich
vergleichbare Regelungen gibt, ist ein anderes Thema.Freundliche Grüße
Charlie24
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