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Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG bedeutet, dass du die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst.
In der EÜR sind deine Betriebseinnahmen (Honorare) deshalb in Zeile 11 einzutragen..
Hallo TBS1987,
eindeutiger geht es doch nicht oder ?
Bitte entschuldigt, dass ich hier die falschen Fragen gestellt habe.
Ich hätte nun eine Elsterbezogene Frage: laut meiner Tätigkeit gibt es "Keine Ausweisung der Umsatzsteuer nach § 19 UStG." Muss ich beim EÜR-Formular meinen Gewinn in Zeile 11"Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" oder Zeile 12 "Betriebseinnahmen: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG" einfüllen?
Danke. Kurze Verständnisfrage: ich bin Anfang Januar 2019 von Österreich beruflich nach Deutschland gezogen, habe ein Jahr in Deutschland gelebt, war dort an einer Schule angestellt und habe abends ebenso als Lehrerin selbstständig gearbeitet. Ende Januar bin ich nach Österreich gezogen beruflich. Der Umzug müsste doch nach Deutschland fallen? Oder geht das nicht, weil das Januar 2020 war? Danke.
Es kommt darauf an, wo du deine in Österreich erzielten Einkünfte versteuern musst. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.
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