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Anlage AVEÜR (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG) richtig ausfüllen/berechnen

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    Anlage AVEÜR (Bewegliche Wirtschaftsgüter ohne GWG) richtig ausfüllen/berechnen

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Anlage AVEÜR.

    Ich habe letztes Jahr im Februar einen Computer angeschafft für mein Einzelunternehmen. Ich bin im Bereich E-Commerce tätig, daher ist der Computer natürlich essentiell für mein Unternehmen.
    Im Großen und Ganzen habe ich schon verstanden, wie ich die Anlage AVEÜR auszufüllen habe, jedoch sind ein paar Kleinigkeiten noch ungeklärt.

    Die Anschaffungskosten werden in der Spalte "Zugänge" eingetragen und unter "Afa" der Betrag der Abschreibung.
    Meine erste Frage ist, ob ein Computer unter dem Punkt Büroausstattung einzutragen ist oder doch eher bei "Andere"?

    Meine zweite Frage bezieht sich auf die Berechnung des Abschreibungsbetrags. Der Afa-Tabelle ist zu entnehmen, dass ein PC über 3 Jahre abgeschrieben wird. Soweit so gut, das lässt sich anteilig für 2019 natürlich berechnen. Allerdings habe ich nichts zum Thema Nutzungsanteil gefunden, ist dieser in die Berechnung des Abschreibungsbetrags miteinzubeziehen?

    Als Beispiel:
    Die Anschaffungskosten für den PC betragen 3000€
    Für Anschaffung am 1.2.2019 würden also für das Jahr 2019 anteilig 916,66€ anfallen.
    Geht man nun von einer betrieblichen Nutzung von 50% aus könnte man als Afa 458,33€ eintragen, ist das so korrekt?

    Und falls ja, wie ist es möglich einen bestimmten Nutzungsanteil nachzuweisen/zu dokumentieren?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!


    #2
    Den privaten und geschäftlichen Nutzungsanteil kann man nur sachgerecht schätzen, wobei 50% regelmäßig akzeptiert werden.

    Was die Erfassung in der AVEÜR angeht, hast du zwei Möglichkeiten. Du erfasst 100% der Anschaffungskosten und erklärst den

    privaten Nutzungsanteil jährlich über die Zeile 20 Kennzahl 108 der EÜR oder du erfasst in der AVEÜR gleich nur 50%..

    Computer werden gewöhnlich bei der Büroausstattung erfasst. Die anteilige AfA ist korrekt ermittelt, bezogen auf die 100%
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir sehr geholfen!

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