Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Anlage AVEÜR.
Ich habe letztes Jahr im Februar einen Computer angeschafft für mein Einzelunternehmen. Ich bin im Bereich E-Commerce tätig, daher ist der Computer natürlich essentiell für mein Unternehmen.
Im Großen und Ganzen habe ich schon verstanden, wie ich die Anlage AVEÜR auszufüllen habe, jedoch sind ein paar Kleinigkeiten noch ungeklärt.
Die Anschaffungskosten werden in der Spalte "Zugänge" eingetragen und unter "Afa" der Betrag der Abschreibung.
Meine erste Frage ist, ob ein Computer unter dem Punkt Büroausstattung einzutragen ist oder doch eher bei "Andere"?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Berechnung des Abschreibungsbetrags. Der Afa-Tabelle ist zu entnehmen, dass ein PC über 3 Jahre abgeschrieben wird. Soweit so gut, das lässt sich anteilig für 2019 natürlich berechnen. Allerdings habe ich nichts zum Thema Nutzungsanteil gefunden, ist dieser in die Berechnung des Abschreibungsbetrags miteinzubeziehen?
Als Beispiel:
Die Anschaffungskosten für den PC betragen 3000€
Für Anschaffung am 1.2.2019 würden also für das Jahr 2019 anteilig 916,66€ anfallen.
Geht man nun von einer betrieblichen Nutzung von 50% aus könnte man als Afa 458,33€ eintragen, ist das so korrekt?
Und falls ja, wie ist es möglich einen bestimmten Nutzungsanteil nachzuweisen/zu dokumentieren?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Ich habe letztes Jahr im Februar einen Computer angeschafft für mein Einzelunternehmen. Ich bin im Bereich E-Commerce tätig, daher ist der Computer natürlich essentiell für mein Unternehmen.
Im Großen und Ganzen habe ich schon verstanden, wie ich die Anlage AVEÜR auszufüllen habe, jedoch sind ein paar Kleinigkeiten noch ungeklärt.
Die Anschaffungskosten werden in der Spalte "Zugänge" eingetragen und unter "Afa" der Betrag der Abschreibung.
Meine erste Frage ist, ob ein Computer unter dem Punkt Büroausstattung einzutragen ist oder doch eher bei "Andere"?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Berechnung des Abschreibungsbetrags. Der Afa-Tabelle ist zu entnehmen, dass ein PC über 3 Jahre abgeschrieben wird. Soweit so gut, das lässt sich anteilig für 2019 natürlich berechnen. Allerdings habe ich nichts zum Thema Nutzungsanteil gefunden, ist dieser in die Berechnung des Abschreibungsbetrags miteinzubeziehen?
Als Beispiel:
Die Anschaffungskosten für den PC betragen 3000€
Für Anschaffung am 1.2.2019 würden also für das Jahr 2019 anteilig 916,66€ anfallen.
Geht man nun von einer betrieblichen Nutzung von 50% aus könnte man als Afa 458,33€ eintragen, ist das so korrekt?
Und falls ja, wie ist es möglich einen bestimmten Nutzungsanteil nachzuweisen/zu dokumentieren?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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