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Rückwirkender Verlustvortrag

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    Rückwirkender Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    folgendes Szenario:

    Von 2012 - 2015 habe ich eine Ausbildung gemacht und habe keine Steuern bezahlen müssen, aber hohe Werbungskosten gehabt.
    Von 2015 - 2018 habe ich ein duales Studium absolviert und relativ wenig Steuern bezahlt.

    Im Jahr 2019 werde ich das "erste richtige Gehalt" erhalten.


    Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
    Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?


    Für Tipps bin ich sehr dankbar!


    Schöne Grüße
    Felix

    #2
    AW: Rückwirkender Verlustvortrag

    Zitat von FelixW93 Beitrag anzeigen

    Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
    Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?
    Hallo FelixW93,

    wenn du jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben hast und es entsteht ein Verlust, dann berücksichtigt das Finanzamt, dass eigentlich von sich aus.
    Ein Verlust kann natürlich nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im jeweiligen Jahr negativ ist.
    Schau mal deine Bescheide an.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Rückwirkender Verlustvortrag

      Sofern du in deinen Einkommensteuererklärungen die Werbungskosten/Sonderausgaben nicht erklärt hattest, dann hast du nun leider Pech.
      Die ESt-Bescheide sind hinsichtlich der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen nämlich bindend für die Verlustfeststellung
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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