Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Von 2012 - 2015 habe ich eine Ausbildung gemacht und habe keine Steuern bezahlen müssen, aber hohe Werbungskosten gehabt.
Von 2015 - 2018 habe ich ein duales Studium absolviert und relativ wenig Steuern bezahlt.
Im Jahr 2019 werde ich das "erste richtige Gehalt" erhalten.
Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?
Für Tipps bin ich sehr dankbar!
Schöne Grüße
Felix
folgendes Szenario:
Von 2012 - 2015 habe ich eine Ausbildung gemacht und habe keine Steuern bezahlen müssen, aber hohe Werbungskosten gehabt.
Von 2015 - 2018 habe ich ein duales Studium absolviert und relativ wenig Steuern bezahlt.
Im Jahr 2019 werde ich das "erste richtige Gehalt" erhalten.
Ich habe stets eine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Nun habe ich erfahren, dass ich die Werbungskosten über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre hätte mitnehmen können.
Ist dies nachträglich möglich, obwohl bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben ist? Ist für manche Jahre die Frist vielleicht schon abgelaufen?
Für Tipps bin ich sehr dankbar!
Schöne Grüße
Felix
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