Hallo ich habe zusätzlich zu meiner KFZ Haftpflicht kombiniert einen Fahrerschutz abgeschlossen. Ist der Fahrerschutz absetzbar unter sonstige Vorsorgeauwendungen?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Zusatzversicherung
Einklappen
X
-
Eintragen kannst du alles, was der Haftpflicht zugeordnet ist, steuerliche Auswirkungen hat das selten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Also der Fahrerschutz schützt mich als Fahrer bei einen selbstverschuldeten Unfall ( zb. Verdienstausfall usw. ) Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Fahrerschutzpolice freiwillig. Sie ist ein eigenständiger Zusatz zur Kfz-Police. Bin mir deshalb nicht sicher ob ich diesen Fahrerschutz absetzen darf.Zuletzt geändert von lenzpumpe; 06.03.2020, 20:53.
Kommentar
-
Unfallversicherungen darf man ebenfalls geltend machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Wir machen hier keine Steuerberatung, lies die Eingabehilfe und deinen Versicherungsvertrag!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von lenzpumpe Beitrag anzeigenHallo ich habe zusätzlich zu meiner KFZ Haftpflicht kombiniert einen Fahrerschutz abgeschlossen. Ist der Fahrerschutz absetzbar unter sonstige Vorsorgeauwendungen?
Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
Kommentar
-
Lies endlich die amtl. Anleitung zur Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand:
Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfallversicherung ausschließlich private
Risiken abdeckt. Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben
und Werbungskosten oder Betriebsausgabenzu berücksichtigen.
Deine Frage wurde im Übrigen bereits im Beitrag #6 beantwortet!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Hab mir die Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand durchgelesen. Diese Fahrerschutz Versicherung wird dort als private Unfallversicherung zusammen mit der Kfz Haftpflicht eingetragen . Für mich war es erstmal nicht ersichtlich daß diese Fahrerschutzversicherung eine private Unfallversicherung ist. Denn in der Beitragsrechnung des Kfz Versicherers wird sie so nicht bezeichnet und ist unter den Kfz Haftpflichtbetrag angegeben. Deshalb konnte ich das auch nicht zuordnen.
Kommentar
-
Was soll denn eine Versicherung, die den Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall absichert, sonst sein, als eine Unfallversicherung?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar