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Hinweis: Kirchensteuer angegeben, aber nicht in Sonderausgaben

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    Hinweis: Kirchensteuer angegeben, aber nicht in Sonderausgaben

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und ich bekomme folgende Fehlermeldung:

    Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.

    Ich habe bei der Sonderausgabe die Kirchensteuer eingefügt, jedoch bekomme ich immer noch die Fehlermeldung....

    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen

    #2
    Wie hoch ist die Summe der Kirchensteuern in den Anlagen N und KAP, und wie hoch ist die Summe in den Sonderausgaben? Bei den Sonderausgaben ist ja nach oben zu runden, hast Du das berücksichtigt?

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      #3
      Bei den Sonderausgaben ist ja nach oben zu runden, hast Du das berücksichtigt?
      Die Aufrundung auf volle Euro erfolgt inzwischen nicht nur bei Mein ELSTER sondern auch bei ElsterFormular automatisch. Die Beträge sind in Euro und Cent

      zu erklären. Sophie hat noch nicht verraten, mit welcher Anwendung sie die Erklärung erstellt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo zusammen,
        ich sitze gerade vor dem gleichen Problem. Ich habe die Kirchensteuer in Anlage N (Angabe zum Lohn) laut Lohnsteuerbescheid eingetragen. In der Anlage Sonderausgaben habe ich die gleichen Beträge wie in Anlage N eingetragen. In der Anlage KAP habe ich meine Kapitalerträge laut Bescheinigung der Bank eingetragen (Felder 7,12,48,49). Da meine Bank direkt die Kirchensteuer abführt brauche ich hier nichts weitereinzutragen.

        Möchte ich die gesamte Steuer prüfen bekomme ich:

        Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.

        Als Hinweis. Keine Ahnung was ich jetzt noch machen muss. Ich nutze meinElster.

        Kann mir jemand sagen was ich da jetzt machen muss? Kann ich den Hinweis ignorieren da es ja kein Fehler ist? Ich habe auch schon Anlage KAP und Sonderausgabe aus Spass mal entfernt, gespeichert und geprüft und ich bekomme immer noch den Hinweis.

        Vielen Dank vorab und Viele Grüße

        DK

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          #5
          Da meine Bank direkt die Kirchensteuer abführt brauche ich hier nichts weiter einzutragen.
          Doch, die von der Bank abgeführte Kirchenkapitalertragsteuer ist in der Anlage KAP in Zeile 50 einzutragen.

          Du musst die Kirchensteuerbeträge in der Anlage N noch einmal genau mit den Beträgen in der Anlage Sonderausgaben abgleichen,

          da steckt noch ein Fehler drin. Mit der Anlage KAP hätte das nur dann zu tun, wenn dort Kirchensteuer in der Zeile 56 erklärt worden wäre.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Doch, die von der Bank abgeführte Kirchenkapitalertragsteuer ist in der Anlage KAP in Zeile 50 einzutragen.
            nur leider hat meine Bank in dem Steuerbescheid keine Angaben gemacht . Und nun?

            Anlage N und Anlage Sonderausgaben sind die gleichen Beträge. Das einzige was meinElster macht. In Anlage N stehen die genauen €,CENT Beträge. Diese habe ich auch in Anlage Sonderausgaben eingetragen. Jedoch rundet die Anlage Sonderausgaben die Summe in Feld (Summe) 4 nach oben und stellt es direkt als Hinweis dar. Jedoch kann ich dieses Feld nicht bearbeiten....

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              #7
              Die Aufrundung auf volle Euro ist schon richtig, mich wundert allerdings der Hinweis (Gelbe Schrift) trotzdem.

              Ich bekomme den Hinweis nämlich nur, wenn ich in der Anlage Sonderausgaben zu wenig erkläre.

              Wenn die Bank keine Angaben gemacht hat, woher weißt du dann, dass Kirchensteuer abgeführt wurde?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von dk112 Beitrag anzeigen
                nur leider hat meine Bank in dem Steuerbescheid keine Angaben gemacht
                Du meinst in der Steuerbescheinigung. Dann hat sie keine Kirchensteuer einbehalten!

                In der Anlage Sonderausgaben kannst Du natürlich die einzelnen Beträge bearbeiten, die über der Zeile 4 stehen.

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                  #9
                  Ich habe auch schon in der Anlage Sonderausgaben mehr eingegben als in Anlage N um zu schauen was passiert. Immer die gleiche Meldung.
                  Bzgl. Anlage KAP. Die Banken führen doch die Kirchensteuer direkt ab. Ich habe auch meine Steuerbescheide der Banken aus den Jahren 2017 und 2018 angeschaut, da wurde auch expliziet keine Kirchensteuer angegeben und habe sie somit auch nicht in das Feld 50 eingetragen.

                  Noch als Hinweis, ich mache die Erklärung zusammen mit meiner Frau. Ich habe für sie eine leere Anlage KAP angelegt, lediglich den Haken bei 4

                  Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge. Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage KAP meines Ehegatten / Lebenspartners ist beigefügt.Kennzahl201

                  bei uns beiden gesetzt.

                  Danke für deine Hilfe

                  Kommentar


                    #10
                    Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.
                    Und bringt das etwas? Da darf das zvE bei Zusammenveranlagung ja nicht sonderlich hoch sein: https://forum.elster.de/anwenderforu...515#post335515
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      nein das macht keinen Unterschied.
                      Was ich jetzt mal gemacht habe.

                      - Anlage KAP entfernt
                      - Anlage Sonderausgaben entfernt
                      - Alles gespeichert
                      - Prüfen geklickt.

                      Dann kommt wieder oben genannte Meldung und meinElster fügt mir die Anlage Sonderausgaben hinzu.
                      Dort gebe ich unter Kirchesteuer wieder für jeden von uns die Werte aus Anlage N ein und ich drehe mich im Kreis.

                      Also kann es ja mit Anlage KAP nichts zu tun haben...

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                        #12
                        Also kann es ja mit Anlage KAP nichts zu tun haben...
                        Das habe ich doch im Beitrag #5 schon geschrieben. Ich kann den Hinweis zwar erzeugen, aber eben nur, wenn ich zu wenig Kirchensteuer eintrage.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Ah sorry überlesen .

                          Gerade ist mir noch was eingefallen. Ich habe einen Arbeitgeberwechsel in 2019 gehabt. Ich habe in Anlage N, einfach eine weitere Zeile hinzugefügt, um die Daten für Lohn usw. einzutragen. Aus beiden Datensätzen, addiert meinElster die Kirchensteuer aus beiden Bescheinigungen und die habe ich eben auch in den Sonderausgaben eingetragen.

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                            #14
                            Und passt es jetzt?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              nein leider nicht und ich weiß ehrlich gesagt auch gerade nicht weiter. Ich habe nochmal ALLE eingaben verglichen mit den Unterlagen und sehe einfach den Fehler nicht...
                              Ich habe sogar mal den Wert in Anlage Sonderausgaben um 10€ höher und niedriger gemacht als in Anlage N bei mir und meiner Frau. Immer die gleiche Meldung.

                              Zieht er sich ggf. noch einen Wert aus einer anderen Anlage ?
                              VG

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