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Keine Ankündigung bisher.
Hinweis: Kirchensteuer angegeben, aber nicht in Sonderausgaben
Zieht er sich ggf. noch einen Wert aus einer anderen Anlage ?
Nein, du musst die Beträge (Euro, Cent) aus allen 3 Lohnsteuerbescheinigungen einzeln in die Anlage Sonderausgaben eintragen.
Geprüft wird dann anhand des aufgerundeten Werts in Zeile 4 Kennzahl 103 der Anlage Sonderausgaben.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Dann kommt wieder oben genannte Meldung und meinElster fügt mir die Anlage Sonderausgaben hinzu.
Freundliche Grüße
Charlie24
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jetzt hab ich noch was getestet.
ich habe die Daten aus dem 2ten lohnsteuerbescheid gelöscht und einfach mal auf den ersten aufaddiert. am ende kommen ja die gleichen zahlen raus aber das problem, bleibt weiterhin bestehen.
Ich habe folgende Anlagen bisher hinzugefügt
- Hauptvordruck
- Anlage Kind (2mal)
- Anlage N (Mann)
- Anlage N (Frau)
- Anlage S (Mann)
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Vorsorgeaufwand
Zusätzlich in einem anderen Formular habe ich noch EüR2019, da ich noch freiberuflich was mache.
Kirchensteuer gibt es nur in den Anlagen N und Sonderausgaben, sonst kommt die nicht vor.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Soweit ich das getestet habe, funktioniert die Steuerberechnung trotz des Hinweises, der Versand sollte ebenfalls möglich sein.
Wenn du weitere Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielst, gab es dann im Jahr 2019 keine Kirchensteuernachzahlung für 2018?
Die müsste ja auch in der Anlage Sonderausgaben erklärt werden. Ich selbst muss z. B. auch Kirchensteuervorauszahlungen leisten.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
oh man kopf gegen Wand hauen. Ich habe in der Lohnsteuer 2 Einträge zur Kirchensteuer
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3. XXX€
7. Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners von 3. (nur bei Konfessionsverschiedenheit)
und ich Depp habe immer nur den Betrag von 6. in den Sonderausgaben angegeben da ich dachte nur der erste ist korrekt. Oh man, sowas ein Hilfehinweis sollte man mal in meinElster hinzufügen!
Ich hoffe das hilft hier anderen die das gleiche Problem haben.
Charlie24, ich danke dir für deine Hilfe auch wenn ich am Ende selber drauf gekommen bin .
Von konfessionsverschiedener Ehe war in deinen Beiträgen aber auch nie die Rede. Von selbst komme ich da nicht unbedingt drauf,
hier in Bayern gibt es diese Halbteilung nämlich nicht. In meinen Steuererklärungen kommt das deshalb nicht vor.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich hatte dieselbe Warn-Meldung nach dem Prüfen meiner Steuererklärung:
Auf den Anlagen N, KAP und / oder KAP-BET wurden Kirchensteuerzahlungen angegeben, bei den Sonderausgaben wurden jedoch keine Angaben zur gezahlten Kirchensteuer gemacht oder die bei den Sonderausgaben angegebene gezahlte Kirchensteuer ist kleiner als die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung(en) und die Kirchensteuer auf tariflich zu besteuernde Kapitalerträge.
Anlage Sonderausgaben
1 - Kirchensteuer
Ich konnte es lösen indem ich auf ANLAGE N:
2 - Angaben zum Arbeitslohn
Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5
auf Zeile 9 die Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 0,00 deletiert habe (Euro, Cent)
-also nichts im Feld eingetragen blieb
sowie auf Zeile 10 die Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner
(nur bei Konfessionsverschiedenheit) von 0,00 deletiert habe (Euro, Cent)
- also nichts im Feld eingetragen blieb
Nachdem NICHTS mehr in beiden Feldern verblieb, kam die Warn-Meldung beim Prüfen nicht mehr vor
ich hatte das Problem auch. Bei mir lag es daran, daß ich bei den Einträgen aus der Lohnsteuer jeweils die Beiträge beider Ehepartner eingetragen habe. Denn wir sind konfessionsverschieden. Das klang für mich logisch.
Aber.
Die Arbeitgeber haben nur Lohnsteuer für deren jeweiligen Arbeitnehmer abgeführt. Nicht auch noch für den Ehepartner.
Nachdem ich bei beiden Lohnsteuer "Reitern" nur noch die jeweils durch den AG gezahlte Kirchensteuer eingetragen und die "Ehepartner Werte" gelöscht habe, war die Fehlermeldung weg.
Vielen Erfolg!
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