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Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Dann werde ich morgen da anrufen und mich erkundigen, warum ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen soll.
    Vielleicht hast du schlicht vergessen, deiner Bezügeabrechnungsstelle die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung zu geben.

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Welchen Höchstbetrag meinst du jetzt? Die Förderung von Altersvorsorgeverträgen ist auf Beiträge von maximal 2.100,00 € jährlich beschränkt.

    Mit den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen hat der förderfähige Höchstbetrag für Riesterverträge nichts zu tun.

    Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung)

    übersteigen, wirken sich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder auch für Wahlleistungen in der Krankenversicherung usw. steuerlich nicht mehr aus, wobei die genannten Höchstbeträge für Personen

    gelten, die ihre Krankenversicherung nicht vollständig selbst bezahlen müssen oder z. B. einen Beihilfeanspruch haben. Das ist etwas anderes!

    Ich meinte den Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Und ob in diese die Förderung für die Riester-Rente mit einfließt, was anscheinend nicht der Fall ist. Damit hast du meine Frage beantwortet. Für mich gelten die genannten Höchstbeträge (ich bin Beamter mit Beihilfeanspruch).

    Dann werde ich morgen da anrufen und mich erkundigen, warum ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen soll.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Welchen Höchstbetrag meinst du jetzt? Die Förderung von Altersvorsorgeverträgen ist auf Beiträge von maximal 2.100,00 € jährlich beschränkt.

    Mit den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen hat der förderfähige Höchstbetrag für Riesterverträge nichts zu tun.

    Wenn die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900,00 € bzw. 3.800,00 € bei Zusammenveranlagung)

    übersteigen, wirken sich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder auch für Wahlleistungen in der Krankenversicherung usw. steuerlich nicht mehr aus, wobei die genannten Höchstbeträge für Personen

    gelten, die ihre Krankenversicherung nicht vollständig selbst bezahlen müssen oder z. B. einen Beihilfeanspruch haben. Das ist etwas anderes!

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Naja- ich soll genau das zurückzahlen, was ich dadurch bekommen habe, dass ich meinen Riester-Vertrag angegeben habe. Lässt sich ja leicht nachvollziehen mittels ELSTER und da das mein einziger Vertrag ist, der die "über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung" betrifft, kann es sich nur auf den Riester-Vertrag beziehen.

    Die Frage ist doch, ob der Riester-Vertrag zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählt (so wird die Änderung ja begründet) oder ob dieser separat betrachtet wird und daher nicht den Höchstbetrag von 2100€ tangiert?


    @multi: was gäbe es denn für Gründe, dass ich nicht berechtigt bin? Oder sollte ich am besten mal dort anrufen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Woher sollen wir wissen, ob die Rückforderung korrekt ist? Normalerweise bekommt man einen geänderten Steuerbescheid, anhand dessen man die Änderungen auch nachvollziehen kann.

    Besteht denn überhaupt ein Zusammenhang mit den Beiträgen zu deinem Altersvorsorgevertrag?

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  • multi
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Die Erklärung ist folgende: Mir wurde die über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung gestrichen, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung meiner Beiträge zur Basisabsicherung bei der privaten Krankenversicherung ausgeschöpft sei.
    Letzteres dürfte nicht der Grund für ersteres sein, sondern ist ein Satz, der in der Mehrzahl aller Bescheide stehen dürfte.

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
    Wir wissen nicht, was die Zulagestelle mitgeteilt hat. Vielleicht einfach, dass du gar nicht begünstigt bist, und dir der Sonderausgabenabzug gar nicht zusteht?

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  • Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Hallo,

    ich bin eben nach Hause gekommen und habe meinen Briefkasten geleert und fand dort einen Brief vom Finanzamt. Habe diesen dann geöffnet und bekam erstmal einen kleinen Schock, da ich 576,03€ an das Finanzamt zurückerstatten soll.

    Die Erklärung ist folgende: Mir wurde die über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung gestrichen, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Berücksichtigung meiner Beiträge zur Basisabsicherung bei der privaten Krankenversicherung ausgeschöpft sei. Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

    Ist diese Forderung korrekt? Mir wurde gesagt, dass die Beiträge zur Riester-Rente nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen, sondern separat berücksichtigt werden (so findet man es auch im Internet). Daher soll man ja auch die Anlage AV ausfüllen, was ich auch korrekterweise gemacht habe. Beim bisherigen Steuerbescheid wurde es ja auch so berücksichtigt.

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Vielen Dank im Voraus.
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