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Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo chester00,

    ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, für das FA ist ja dein Fall erst mal erledigt gewesen.
    Wenn jetzt die elektronische Übermittlung deiner Riester-Daten vorliegt, kann das im Bescheid berücksichtigt werden.

    Tschüß
    Ok, dann werde ich das wohl mal machen. Würde das Geld schon gerne zurückbekommen, da es mir ja auch zusteht.

    @Picard777: Es geht um die Steuererklärung für 2017. Mir wurde das Geld erst gewährt und das wurde dann aufgrund der Meldung der ZfA, dass ich nicht zum berechtigten Personenkreis zählen würde, wieder revidiert.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Um den Einkommensteuerbescheid welches Jahres geht es denn ? Wenn Du die Zustimmung jetzt erst in 2018 abgegeben hast, ist die Zweijahresfrist nur für die Jahre 2016 und 2017 noch nicht abgelaufen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von chester00 Beitrag anzeigen
    Es ist ja etwas Zeit ins Land gegangen, aber offenbar ist jetzt alles richtig gemeldet worden. Auch auf meinem Gehaltsnachweis stehen nun die Altersvorsorge-Beiträge, die vorher nicht dort standen.

    Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich das Geld nun wieder zurück? Muss ich selbst tätig werden? .....
    Hallo chester00,

    ich würde mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen, für das FA ist ja dein Fall erst mal erledigt gewesen.
    Wenn jetzt die elektronische Übermittlung deiner Riester-Daten vorliegt, kann das im Bescheid berücksichtigt werden.

    Tschüß

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Es ist ja etwas Zeit ins Land gegangen, aber offenbar ist jetzt alles richtig gemeldet worden. Auch auf meinem Gehaltsnachweis stehen nun die Altersvorsorge-Beiträge, die vorher nicht dort standen.

    Meine Frage ist nun: Wie bekomme ich das Geld nun wieder zurück? Muss ich selbst tätig werden? Schreibt mich das Finanzamt von sich aus an und überweist mir das Geld? Oder bekomme ich es bei der nächsten Steuererklärung zurück? Und muss ich dann zweimal die Anlage AV für Riester einreichen?

    Viele Fragen- ich hoffe auf eure Mithilfe. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Nö, aber das hatte es von Anfang an nicht.

    @FIGUL
    https://publicus.boorberg.de/a-besol...assungswidrig/

    http://biaj.de/images/2017-03-19_erg...ich-berlin.pdf

    BVerwG Niedersachsen - 2 C 32.17, 2 C 34.17 vom 30.10.18
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 31.10.2018, 08:26.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Hat das hier jetzt noch (ansatzweise) irgendwas mit Elster zu tun?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht jeder Beamte ist gleich in den obersten Bereichen der Besoldungsgruppe A oder gar in der B Besoldung.
    In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde. Und wenn die laufende Besoldung schon mager ausfällt, dann ist die zukünftige Pension auch nicht besser. In manchen Bundesländern gab es hierzu sogar schon Klagen gegen das jeweilige Land.


    Daher bitte Vorsicht mit Verallgemeinerungen und vorschneller Beamtenschelte :-)
    Hallo,

    jetzt geistert diese Ansicht, Zitat: In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde.
    Na, dann bring mal ein Rechenbeispiel.

    Gruß FIGUL

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!
    Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht jeder Beamte ist gleich in den obersten Bereichen der Besoldungsgruppe A oder gar in der B Besoldung.
    In den unteren Einkommensgruppen (A5-A8) kann es je nach familiärer Situation sogar sein, dass man sich mit Sozialhilfe besser stellen würde. Und wenn die laufende Besoldung schon mager ausfällt, dann ist die zukünftige Pension auch nicht besser. In manchen Bundesländern gab es hierzu sogar schon Klagen gegen das jeweilige Land.


    Daher bitte Vorsicht mit Verallgemeinerungen und vorschneller Beamtenschelte :-)
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 22.10.2018, 15:14.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ob die Verkäufer solcher Produkte insoweit überhaupt aufklärungspflichtig sind, weiß ich nicht. Seinen Status kennt der TE doch selbst!

    Wirklich bedenklich scheint mir, dass man einem Beamten mit Pensionsanspruch überhaupt eine ergänzende Altersvorsorge in Form von Riester aufschwätzt.

    Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!
    Hallo,

    da hast du meine uneingeschränkte Zustimmung

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    @Charlie24

    Übernimmst du jetzt auch die Aufklärungsarbeit der Versicherungsfritzen?

    Gruß FIGUL
    Ob die Verkäufer solcher Produkte insoweit überhaupt aufklärungspflichtig sind, weiß ich nicht. Seinen Status kennt der TE doch selbst!

    Wirklich bedenklich scheint mir, dass man einem Beamten mit Pensionsanspruch überhaupt eine ergänzende Altersvorsorge in Form von Riester aufschwätzt.

    Wenn das jemand sicher nicht braucht, dann doch ein Beamter!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Hallo,

    @Charlie24

    Übernimmst du jetzt auch die Aufklärungsarbeit der Versicherungsfritzen?

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Sollte ich dann gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einlegen? Den Antrag kann man ja 2 Jahre im Nachhinein noch einreichen, so wie ich das lese.
    Einspruch kannst du natürlich einlegen, das kostet ja nichts. Wenn du mit deiner Einwilligung zur Datenübermittlung innerhalb der 2-Jahresfrist bleibst, wird sich das gesamte Thema auch in Wohlgefallen auflösen.

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Vielen Dank, den Antrag habe ich schon gefunden und werde ihn morgen ausfüllen und abschicken.

    Sollte ich dann gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einlegen? Den Antrag kann man ja 2 Jahre im Nachhinein noch einreichen, so wie ich das lese.


    Nebenbei habe ich auch noch festgestellt, dass der Finanzheini mich auch bei der Allianz (da habe ich meinen Riester-Vertrag) nicht als Beamter gemeldet hat, sondern als normaler Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig ist... werde ich morgen früh auch dorthin mal direkt anrufen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Den entsprechenden Antrag findet man in der Regel auf der Internetseite der zuständigen Besoldungsstelle. Für Bayern könnte ich dir sagen, wo man den Antrag findet, aber das findest du sicher selbst.

    Die Einwilligung ist fristgebunden und muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr (§ 88) folgt, vorliegen.

    Einzelheiten liest du am besten in § 10a EStG selbst nach: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html

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  • chester00
    antwortet
    AW: Rückwirkende Änderung Steuerbescheid Riester-Rente (Rückzahlung)

    Das ist gut möglich, weil ich, bis ich eben Ihre Antwort gelesen habe, nicht wusste, dass das notwendig ist.

    Da fragt man sich, wozu man einen Finanzberater hat, wenn der einem sowas nicht erzählt bzw. sagt, er würde sich um alles weiter kümmern.

    Dann werde ich mich morgen früh mal mit dem auseinandersetzen und diese Bewilligung auftreiben.

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