Hallo!
Ich hatte mir vorgenommen meine Stuererklärung für die letzten 3 Jahre als Verlustvortrag nachzuholen (Zweitstudium).
Nach einiger Recherche stellt sich mir jetzt allerdings die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Hintergrund ist, dass ich im Juni angefangen habe zu arbeiten und während dem Studium (neben dem Üblichen) keine besonderen Aufwendungen hatte. Also kein Zweitwohnsitz und kein Auslandssemester usw.
Bei meiner Ausbildung war es ähnlich und ich habe damals (ohne Verlustvortrag) den maximalen Betrag zurück erstattet bekommen. Natürlich verdiene ich jetzt mehr aber damals konnte ich nicht mal alles anrechnen lassen, weil ich schon beim Höchssatz war.
Zudem habe ich eine zweite Frage: Ich war während dem Studium zusätzlich zum Nebenjob an der Uni als Tutorin beschäftigt. Die Uni hat mich in die Steuerklasse 6 eingestuft (wegen Zweitjob) und ich habe im Jahr 50 Euro Lohnsteuer bezahlt. Wenn ich jetzt eine Steuererklärung mache, kann es dann passieren, dass mir lediglich diese 50 Euro erstattet werden? Oder wird alles zusammen gerechnet, wenn ich angebe, dass das ein Verlustvortrag ist? Dann lohnt es sich ja wirklich nicht.
Ich frage das, weil ich gelesen habe, dass der Verlustvortrag angerechnet wird sobald das erste mal Lohnsteuer gezahlt wird. Dann würde ich mich aber auch ziemlich über meine Uni aufregen, denn ich kam im Monat nicht über die 450 Euro Grenze.
Wenn jemand eine Einschätzung hat, würde ich mich sehr freuen!
Ich hatte mir vorgenommen meine Stuererklärung für die letzten 3 Jahre als Verlustvortrag nachzuholen (Zweitstudium).
Nach einiger Recherche stellt sich mir jetzt allerdings die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Hintergrund ist, dass ich im Juni angefangen habe zu arbeiten und während dem Studium (neben dem Üblichen) keine besonderen Aufwendungen hatte. Also kein Zweitwohnsitz und kein Auslandssemester usw.
Bei meiner Ausbildung war es ähnlich und ich habe damals (ohne Verlustvortrag) den maximalen Betrag zurück erstattet bekommen. Natürlich verdiene ich jetzt mehr aber damals konnte ich nicht mal alles anrechnen lassen, weil ich schon beim Höchssatz war.
Zudem habe ich eine zweite Frage: Ich war während dem Studium zusätzlich zum Nebenjob an der Uni als Tutorin beschäftigt. Die Uni hat mich in die Steuerklasse 6 eingestuft (wegen Zweitjob) und ich habe im Jahr 50 Euro Lohnsteuer bezahlt. Wenn ich jetzt eine Steuererklärung mache, kann es dann passieren, dass mir lediglich diese 50 Euro erstattet werden? Oder wird alles zusammen gerechnet, wenn ich angebe, dass das ein Verlustvortrag ist? Dann lohnt es sich ja wirklich nicht.
Ich frage das, weil ich gelesen habe, dass der Verlustvortrag angerechnet wird sobald das erste mal Lohnsteuer gezahlt wird. Dann würde ich mich aber auch ziemlich über meine Uni aufregen, denn ich kam im Monat nicht über die 450 Euro Grenze.
Wenn jemand eine Einschätzung hat, würde ich mich sehr freuen!
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