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Verlustvortrag Student bei Arbeitsbeginn im Juni

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    Verlustvortrag Student bei Arbeitsbeginn im Juni

    Hallo!

    Ich hatte mir vorgenommen meine Stuererklärung für die letzten 3 Jahre als Verlustvortrag nachzuholen (Zweitstudium).
    Nach einiger Recherche stellt sich mir jetzt allerdings die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Hintergrund ist, dass ich im Juni angefangen habe zu arbeiten und während dem Studium (neben dem Üblichen) keine besonderen Aufwendungen hatte. Also kein Zweitwohnsitz und kein Auslandssemester usw.
    Bei meiner Ausbildung war es ähnlich und ich habe damals (ohne Verlustvortrag) den maximalen Betrag zurück erstattet bekommen. Natürlich verdiene ich jetzt mehr aber damals konnte ich nicht mal alles anrechnen lassen, weil ich schon beim Höchssatz war.

    Zudem habe ich eine zweite Frage: Ich war während dem Studium zusätzlich zum Nebenjob an der Uni als Tutorin beschäftigt. Die Uni hat mich in die Steuerklasse 6 eingestuft (wegen Zweitjob) und ich habe im Jahr 50 Euro Lohnsteuer bezahlt. Wenn ich jetzt eine Steuererklärung mache, kann es dann passieren, dass mir lediglich diese 50 Euro erstattet werden? Oder wird alles zusammen gerechnet, wenn ich angebe, dass das ein Verlustvortrag ist? Dann lohnt es sich ja wirklich nicht.
    Ich frage das, weil ich gelesen habe, dass der Verlustvortrag angerechnet wird sobald das erste mal Lohnsteuer gezahlt wird. Dann würde ich mich aber auch ziemlich über meine Uni aufregen, denn ich kam im Monat nicht über die 450 Euro Grenze.


    Wenn jemand eine Einschätzung hat, würde ich mich sehr freuen!

    #2
    AW: Verlustvortrag Student bei Arbeitsbeginn im Juni

    Um einen Verlustvortrag zu erreichen, muss der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ sein. Wenn du während deines Studiums gejobt hast und dein Studium nicht wirklich teuer war, ist das fraglich.

    Es kann durchaus sein, dass du nicht mehr als die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommst.

    Gib deine Einkünfte für das erste Jahr in ein Steuerprogramm wie ElsterFormular oder bei Mein ELSTER ein, dann siehst du doch, was Sache ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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