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  • Terabyte
    antwortet
    Hallo holzgoe,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wenn man eine neue Erklärung einreicht wird die vorherige maschinelle Bearbeitung (wo sie jetzt festhängt) abgebrochen? Dann wäre das ja trotzdem eventuell schneller, obwohl sich ein Sachbearbeiter für den Vergleich daran setzen muss.

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Terabyte,

    deine Erklärung vom 05.01.2020 ist jetzt doch im System gespeichert, wenn du eine Erklärung hinterherschickst in der Hoffnung, dass diese vollmaschinell durchläuft, funktioniert dies schon deshalb nicht weil bereits eine Erklärung da ist und die wird ausgesteuert, damit der Bearbeiter prüft ist es eine Dublette oder eine geänderte Erklärung.

    Tschüß

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  • Terabyte
    antwortet
    holzgoe Ich hatte das so verstanden, dass Leute die den elektronischen Bescheid aktiviert haben später fertig sein können und diejenigen, die Papierform gewählt haben ihren auch früher erhalten. Somit wäre ich zwar später in der Warteschleife aber dann trotzdem früher fertig weil meiner dann die Bearbeitung schneller übersteht. Ich vermute mal, dass mein Steuerfall wie letztes Jahr komplett maschinell fertiggestellt wird ohne dass ein Sachbearbeiter sich das anschauen muss weil die Erklärung für den Computer plausibel war.
    Zuletzt geändert von Terabyte; 26.03.2020, 23:44.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Terabyte Beitrag anzeigen
    [USER="153725"].... aber ich habe gerade eben im Forum erfahren, dass es länger dauern kann wenn man den elektronischen Bescheid aktiviert hat und man eventuell deswegen bis zum 30.04.2020 warten muss. Desswegen habe ich überlegt, die steuererklärung erneut einzureichen um eventuell etwas früher dran zu kommen. Dies wurde mir sogar vom Finanzamt so geraten. ....
    HalloTerabyte,

    das mit dem 30.04.2020 bezog sich auf Bayern, das kann je nach Bundesland noch weiter nach hinten variieren.
    Beamtenschweiß hat es doch schon gut erklärt, der Bearbeiter schaut sich deine Erklärung vom 05.01.2020 an und bearbeitet den Fall und du bekommst deinen Bescheid in Papierform.
    Wenn du jetzt nochmal eine Erklärung abschickst am 26.03.2020 stellst du dich doch wieder hintenan, die Finanzämter arbeiten nach Erklärungseingang ab ist ja auch die "gerechteste" Variante.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Dies wurde mir sogar vom Finanzamt so geraten
    Wenn dir dein/e Sachbearbeiter/in dazu geraten hat, kannst du das ja machen. Wenn der Rat aus einem Service-Zentrum stammt, wäre ich nicht überzeugt,

    dass es dann wirklich schneller geht. Man kommt ja nicht in allen Bundesländern direkt an die Sachbearbeiter heran.

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  • Terabyte
    antwortet
    Beamtenschweiß vielen Dank für deine Antwort. Das wäre eigentlich der normale Vorgang, aber ich habe gerade eben im Forum erfahren, dass es länger dauern kann wenn man den elektronischen Bescheid aktiviert hat und man eventuell deswegen bis zum 30.04.2020 warten muss. Desswegen habe ich überlegt, die steuererklärung erneut einzureichen um eventuell etwas früher dran zu kommen. Dies wurde mir sogar vom Finanzamt so geraten. Was meint ihr dazu? Viele Grüße und bleibt gesund.
    Zuletzt geändert von Terabyte; 26.03.2020, 21:04.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    "Maschinelle Vorbearbeitung"

    bedeutet, dass der Datensatz eingegangen ist und maschinell überprüft wird:
    - der Eingang wird im System gespeichert
    - die Grunddaten (Name, Adresse, Bankverbindung) werden auf Abweichungen zu den Daten beim FA überprüft

    Wenn die maschinelle Vorverarbeitung durch ist (dauert ca. 4-6 Tage) erfolgt die fachliche Prüfung und der Fall wird entweder voll automatisch veranlagt und der Stpfl bekommt ca. 2 Wochen später seinen Bescheid oder er wird zur manuellen Nachbearbeitung ausgesteuert. Dann muss der Stpfl warten, bis ein Bearbeiter sich den Fall anschaut und das kann aktuell ggf. etwas länger dauern.

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  • Charlie24
    antwortet
    Meines Erachtens ist deine Erklärung vom 05.01.2020 bearbeitet, die hängt jetzt nur fest. Ich glaube nicht, dass du bei einer Neuübermittlung

    am 26.03.2020 schneller bzw. früher zu einem Bescheid kommst.

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  • Terabyte
    antwortet
    Ich habe dann die Hoffnung, dass meine "neue" Erklärung früher bearbeitet werden kann weil es ja laut holzgoe für Einreichungen mit elektronischem Bescheid erst am 30.04. losgehen soll. Viele Grüße

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    was soll das denn?
    Du hast so oder so keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Bearbeitung

    Gruß FIGUL

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  • Terabyte
    antwortet
    Meint ihr es wäre sinnvoll, die Steuererklärung zur Beschleunigung ohne Beantragung dieses elektronischen Bescheides jetzt erneut einzureichen? Und bezieht sich das mit der Verzögerung zum 30.04. auch auf alle Bundesländer?
    Zuletzt geändert von Terabyte; 26.03.2020, 13:33.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... sprich elektronischer Bescheid wird nicht vor dem 30.04.2020 möglich sein. Bayern soll Vorreiter sein.
    Ich habe hier im Forum mehrfach davon abgeraten, das zu beantragen. Aber für einige kam das zu spät.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ronischer-form

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  • Picard777
    antwortet
    Richtig. Das bedeutet leider, dass Dein Fall so lange festhängen wird in der maschinellen Vorverarbeitung.

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo,

    in Sachsen ging es ab 20.03.2020 los -> mit Auflösung der Warteschlange und eventuell vollautomatisch veranlagten Fällen, bedeutet, dass vielleicht gerade noch am 30.03.2020 die ersten Bescheide rausgehen, aber DIVA (digitaler Verwaltungsakt -> sprich elektronischer Bescheid wird nicht vor dem 30.04.2020 möglich sein. Bayern soll Vorreiter sein.

    Tschüß

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  • Terabyte
    antwortet
    Picard777
    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Habe jetzt bei der Abgabe gefunden, dass ich dieses Jahr der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt habe. Mein Finanzamt liegt in Hessen. Viele Grüße

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