AW: Steuererklärung 2014 nachreichen
Das heißt, ich soll den 750€ Job nicht erwähnen?
Das steigert die zu erwartete Erstattung, fühlt sich aber "nicht ehrlich" an.
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Keine Ankündigung bisher.
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Zitat von PLS Beitrag anzeigenDanke für die Anleitung, ich habe direkt in Elster nachgeschaut, dort finde ich zum Jahr 2014 nur eine Lonsteuerbescheinigung, nämlich die von meinem Job Oktober-Dezember. Von dem 750€ Praktikum finde ich dort nichts.
Was bedeutet das für das weitere Vorgehen?
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Danke für die Anleitung, ich habe direkt in Elster nachgeschaut, dort finde ich zum Jahr 2014 nur eine Lonsteuerbescheinigung, nämlich die von meinem Job Oktober-Dezember. Von dem 750€ Praktikum finde ich dort nichts.
Was bedeutet das für das weitere Vorgehen?
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Indem du mit deinem Programm bei der Erklärung für das Jahr 2014 die Teilnahme am Belegabruf (VAST) für das Jahr 2014 aktivierst. Manche kommerzielle Programme werden nach meiner Erfahrung allerdings nicht
ausreichend lang gepflegt, damit funktioniert dann der Belegabruf für frühere Jahre nicht mehr. Dann musst du den Belegabruf für 2014 direkt in Mein ELSTER durchführen.
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@holzgoe: dann was?
Belegabruf habe ich aktiviert, wie sehe ich nun, ob Daten vorliegen?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn sich der TE den Belegabruf einrichten würde, könnte er das leicht selbst nachprüfen.
das wäre in seinem Fall sogar sehr zu empfehlen -> denn wenn der Arbeitgeber keine Bescheinigung erstellt hat...........
Tschüß
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Dann hat natürlich dein Arbeitgeber dem Finanzamt auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt.
Wenn sich der TE den Belegabruf einrichten würde, könnte er das leicht selbst nachprüfen.
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Zitat von PLS Beitrag anzeigenDas ist die Antwort meines ehemaligen Arbeitgebers:
„Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.“
.
kurzfristige Beschäftigung ist nicht an die 450,- Euro Verdienstgrenze gebunden, aber diese darf 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten und das trifft ja bei dir nicht zu du hast ja von März bis August gearbeitet.
Dann hat natürlich dein Arbeitgeber dem Finanzamt auch keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt.
Tschüß
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Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
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Tja, das wahr dann wohl eine falsche Aussage.
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Das ist die Antwort meines ehemaligen Arbeitgebers:
„Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.“
Beiträge zur KV RV und AV habe ich nicht gezahlt, mein netto ist tatsächlich gleich dem brutto.
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Hallo PLS,
dann trage doch einfach die Summen in der Anlage N ein aufaddiert, genauso machst du es mit den Beiträgen zur RV, KV und PV oder du findest noch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers aus 2014 oder versuchst nochmal eine zu bekommen.
Tschüß
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Midijob ist doch nur ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Wenn Du steuerlich über 450 Euro bist, muss immer nach Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet werden. Bitte doch einfach deinen damaligen Arbeitgeber um einen - nochmaligen - Ausdruck dieser JAHRES-Bescheinigung.
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In diesem Fall:
1) Hätte ich doch eine Erklärung für 2014 abgeben müssen?
2) Wo in der Erklärung gebe ich dieses Gehalt an?
Danke für die bisherigen Antworten
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Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo,
deshalb schrieb ich ja auch vom Midijob ->
Verdient Ihre Haushaltshilfe regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, befindet sie sich in der sogenannten Gleitzone. Damit ist ihre Beschäftigung ein Midijob.
Als Arbeitgeber eines Midijobbers zahlen Sie bereits den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Diesen können Sie mit dem Gleitzonenrechner ermitteln.
Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Dann gibt es meines Wissens auch keine Lohnsteuerbescheinigung.
Tschüß
er zählt aber zum versteuernden Jahreseinkommen
Gruß FIGUL
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