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Steuererklärung 2014 nachreichen

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    1) nein/ja/nein/nein
    2) 3
    3) keine Ahnung. Welche Software verwendest Du denn?

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  • PLS
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung 2014 nachreichen.

    Steuererklärung 2014 nachreichen

    Hallo,

    theoretisch, soweit ich es verstehe, kann ich meine freiwillige Steuererklärung für 2014 noch bis Ende dieses Jahres abgeben. Ich hätte dazu eine Frage. Dazu zunächst die Info, dass ich keine deutsche, sondern eine französische Staatsbürgerschaft besitzt (ist evtl. wichtig) und Januar und Februar 2014 in Frankreich gelebt habe, dort aber keine Einkünfte hatte.

    Meine Einkünfte 2014 waren:

    März-August 750€ mtl. als Arbeitnehmer in Berlin, darauf fielen warum auch immer keine Steuern an, brutto=netto

    Oktober-Dezember 2600€ mtl. als Arbeitnehmer in Hamburg, dies wurde nach Steuerklasse 1 besteuert

    Meine Fragen sind:

    1) Eine Steuererklärung würde sich wahrscheinlich lohnen, kann es aber zum Problem werden, dass ich auf die 6 mal 750€ keine Steuern gezahlt habe? Muss man die 750€-Einkünfte überhaupt in der Erklärung angeben? Hätte ich doch eine Erklärung abgeben müssen und erwartet mich nun eine Strafe?

    2) An welches Finanzamt geht die Steuererklärung? Hier gibt es drei Möglichkeiten:
    Möglichkeit 1: Das für meinen damals Berliner (bis März 2014) Wohnort zuständige FA
    Möglichkeit 2: Das für meinen damals Hamburger (ab Oktober 2014) zuständige FA
    Möglichkeit 3: Das für meinen aktuellen Hamburger Wohnort zuständige FA, bei dem ich auch die Erklärung 2017 eingereicht habe.

    3) Ich habe in der Erklärung angegeben, dass ich 2014 einen Wohnsitz im europäischen Ausland hatte (FRA). Ich werde gefragt, ob ich eine Anlage EU/EWR beifüge, was standardmäßig mit nein ausgefüllt ist. Was hat es damit auf sich? Im Januar-Februar 2014 hatte ich keine ausländischen Einkünfte.

    Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße!
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