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Steuererklärung 2014 nachreichen

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    #31
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Danke für die Anleitung, ich habe direkt in Elster nachgeschaut, dort finde ich zum Jahr 2014 nur eine Lonsteuerbescheinigung, nämlich die von meinem Job Oktober-Dezember. Von dem 750€ Praktikum finde ich dort nichts.

    Was bedeutet das für das weitere Vorgehen?
    Du gibst das an, was an das Finanzamt übermittelt wurde. Alles andere führt nach meiner Erfahrung nur zur Verwirrung und verlängert die Bearbeitungszeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

      Das heißt, ich soll den 750€ Job nicht erwähnen?
      Das steigert die zu erwartete Erstattung, fühlt sich aber "nicht ehrlich" an.

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        #33
        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

        Das steigert die zu erwartete Erstattung, fühlt sich aber "nicht ehrlich" an.
        Theoretisch magst du recht haben, aber auf welcher Basis willst du die 4.500 € brutto aus dem Praktikum erklären? Es gibt keine Lohnsteuerbescheinigung.

        Wenn bei den 7.800 €, die du im letzten Quartal verdient hast, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, geht es um maximal 206,00 € Steuern

        Wenn du über das gesamte Jahr 2014 Werbungskosten von über 1.000 € hattest, geht es um noch weniger Steuern bis hin zu 0.

        Wissen musst du das letztlich selbst. Ich habe dir meine Erfahrung mit solchen Fehlern geschrieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #34
          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

          Vielen Dank für die Einschätzung! Was ich auch sehr sonderbar finde ist, dass ich auf den 750€ auch keine SV Beiträge gezahlt habe. Keinen Beitrag zur KV kann ich noch nachvollziehen, da ich als Student versichert war. Aber keinen RV Beitrag? Wie kann das sein?

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            #35
            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

            Aber keinen RV Beitrag? Wie kann das sein?
            Bezüglich der Rentenversicherungspflicht gibt es für Studenten im Praktikum Ausnahmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #36
              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

              ok

              Ich bin ein Schisser, angenommen ich gebe das Praktikum bzw. deren Einkünfte nicht an, aber das FA weiß doch davon, was kann dann passieren?

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                #37
                AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                Dann erhöhen sich deine steuerpflichtigen Einkünfte um die 4.500 €, was soll da sonst großartig passieren?

                Wenn du die Einnahmen aus dem Praktikum erklären willst, obwohl keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, dann erkläre den Betrag am besten in Zeile 20 der Anlage N.

                Es kann sein, dass das mit deinem Steuerprogramm nicht so einfach geht wie z. B. mit ElsterFormular, das musst du ausprobieren.

                Der Eintrag in Zeile 20 kann zwar auch zu Nachfragen führen, macht aber wahrscheinlich weniger Probleme als die Erklärung mittels einer Lohnsteuerbescheinigung, die es nicht gibt.

                Vergiss nicht, deine Beiträge zur studentischen Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #38
                  AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                  Weiß nicht, ich kenne mich halt nicht aus. Hätte ja sein können, dass es eine "Strafe" gibt, wenn in der Erklärung Einkünfte fehlen.

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                    #39
                    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                    Wenn dir der damalige AG mitgeteilt hat:

                    Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
                    ist das zwar objektiv falsch, als Laie ist man aber nicht verpflichtet, solche Aussagen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

                    Wenn du jetzt nicht auf die Idee gekommen wärst, deinen Fall hier im Forum zur Diskussion zu stellen, hättest du die Richtigkeit dieser Aussage doch nicht ernsthaft bezweifelt.

                    Ein AG sollte schließlich den Unterschied zwischen nicht steuerpflichtigen Einkünften und Einkünften, für die die aufgrund der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird, kennen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #40
                      AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                      Ok, also ist das tatsächlich ein Fehler des AGs? Mir kann da nichts passieren? Nicht dass der Fehler in 30 Jahren auffällt und ich dann irgendwelche Zinsen zahlen muss die ins Unermessliche steigen.

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                        #41
                        AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                        Natürlich war das ein Fehler des AG. Wenn bei dem eine Lohnsteueraußenprüfung stattfindet, könnte der Fehler theoretisch durchaus bemerkt werden. Unmittelbare steuerliche Folgen hat das für den AG nicht,

                        da ja keine Lohnsteuer hinterzogen wurde. Wenn für dich dann nachträglich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 übermittelt wird, würde die Steuerfestsetzung für 2014 nachträglich geändert.

                        Bisher ist aber doch noch gar keine Festsetzung für 2014 erfolgt und wenn du mit der Erklärung noch lange wartest, wird das Jahr 2018 vorbei sein. Dann musst du keine Angst mehr haben, dass da jemand

                        noch mal drauf schaut.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #42
                          AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                          Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                          @holzgoe: dann was?
                          ........
                          Hallo PLS,
                          genau das -> was sich in den folgenden Beiträgen ergeben hat, wenn der AG etwas falsch macht, solltest du dich darauf verlassen, dass es korrekt ist.
                          Also kommt es nicht in Steuererklärung.

                          Tschüß

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                            #43
                            AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            da ja keine Lohnsteuer hinterzogen wurde. Wenn für dich dann nachträglich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 übermittelt wird, würde die Steuerfestsetzung für 2014 nachträglich geändert.
                            Wird auch von mir keine Lohnsteuer hinterzogen, wenn ich das Gehalt weglasse? Immerhin erwartet mich ohne Angabe eine Höhere Erstattung als mit.
                            Nachträglich geändert ohne irgendwelche Strafzuschläge? Einerseits wusste ich ja von dem Einkommen, andererseits ist es laut meinem damaligen AG nicht lohnsteuerpflichtig.

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                              #44
                              AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                              Das ganze Rätselraten hier hat nichts mit ELSTER zu tun.

                              Entscheide dich:
                              1) beruhige dein Gewissen, gib den Arbeitslohn aus dem Praktikum an und lass das FA an Hand deiner Angaben (Erläuterung des Sachverhaltes in einem extra Schreiben zur Steuererklärung) entscheiden ob das ggf. steuerfrei war

                              oder

                              2) lass und es weg und lebe mit dem unguten Gefühl ggf. Steuern hinterzogen zu haben


                              Fakt ist, sollte bei deinem AG eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattfinden und der evtl. Fehler bemerkt werden, dann musst du den Arbeitslohn nachversteuern und nicht der AG.
                              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.11.2018, 07:57.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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                                #45
                                AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

                                Nachversteuern in diesem Zusammenhang bedeutet auch, dass Strafzinsen und Bußgelder anfallen?
                                Wie hoch sind diese?

                                Unabhängig von der Frage oben werde ich den Lohn wohl angeben.

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