Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung 2014 nachreichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zinsen nach § 233a AO fallen auf jeden Fall an, sowohl bei einer Nachzahlung als auch bei einer Erstattung (Guthabenzinsen). Dies sind aber keine "Strafzinsen" sondern normaler Geschehensablauf.

    Ein Bußgeld wirst du bei so geringen Beträgen eher nicht zu befürchten haben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Am besten Du gibst die Steuererklärung so schnell wie möglich ab (mit den Beträgen aus dem Praktikum)
    Wenn das alles durch ist, hast Du auch keine Probleme mehr bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Nachversteuern in diesem Zusammenhang bedeutet auch, dass Strafzinsen und Bußgelder anfallen?
    Wie hoch sind diese?

    Unabhängig von der Frage oben werde ich den Lohn wohl angeben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Das ganze Rätselraten hier hat nichts mit ELSTER zu tun.

    Entscheide dich:
    1) beruhige dein Gewissen, gib den Arbeitslohn aus dem Praktikum an und lass das FA an Hand deiner Angaben (Erläuterung des Sachverhaltes in einem extra Schreiben zur Steuererklärung) entscheiden ob das ggf. steuerfrei war

    oder

    2) lass und es weg und lebe mit dem unguten Gefühl ggf. Steuern hinterzogen zu haben


    Fakt ist, sollte bei deinem AG eine Lohnsteuer-Außenprüfung stattfinden und der evtl. Fehler bemerkt werden, dann musst du den Arbeitslohn nachversteuern und nicht der AG.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.11.2018, 06:57.

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    da ja keine Lohnsteuer hinterzogen wurde. Wenn für dich dann nachträglich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 übermittelt wird, würde die Steuerfestsetzung für 2014 nachträglich geändert.
    Wird auch von mir keine Lohnsteuer hinterzogen, wenn ich das Gehalt weglasse? Immerhin erwartet mich ohne Angabe eine Höhere Erstattung als mit.
    Nachträglich geändert ohne irgendwelche Strafzuschläge? Einerseits wusste ich ja von dem Einkommen, andererseits ist es laut meinem damaligen AG nicht lohnsteuerpflichtig.

    Einen Kommentar schreiben:


  • holzgoe
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    @holzgoe: dann was?
    ........
    Hallo PLS,
    genau das -> was sich in den folgenden Beiträgen ergeben hat, wenn der AG etwas falsch macht, solltest du dich darauf verlassen, dass es korrekt ist.
    Also kommt es nicht in Steuererklärung.

    Tschüß

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Natürlich war das ein Fehler des AG. Wenn bei dem eine Lohnsteueraußenprüfung stattfindet, könnte der Fehler theoretisch durchaus bemerkt werden. Unmittelbare steuerliche Folgen hat das für den AG nicht,

    da ja keine Lohnsteuer hinterzogen wurde. Wenn für dich dann nachträglich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 übermittelt wird, würde die Steuerfestsetzung für 2014 nachträglich geändert.

    Bisher ist aber doch noch gar keine Festsetzung für 2014 erfolgt und wenn du mit der Erklärung noch lange wartest, wird das Jahr 2018 vorbei sein. Dann musst du keine Angst mehr haben, dass da jemand

    noch mal drauf schaut.

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Ok, also ist das tatsächlich ein Fehler des AGs? Mir kann da nichts passieren? Nicht dass der Fehler in 30 Jahren auffällt und ich dann irgendwelche Zinsen zahlen muss die ins Unermessliche steigen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Wenn dir der damalige AG mitgeteilt hat:

    Da du bei uns als Praktikant tätig warst und dies auch nur für einen kurzen Zeitraum, war dein Einkommen nicht steuerpflichtig. Deshalb haben wir für dich keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
    ist das zwar objektiv falsch, als Laie ist man aber nicht verpflichtet, solche Aussagen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

    Wenn du jetzt nicht auf die Idee gekommen wärst, deinen Fall hier im Forum zur Diskussion zu stellen, hättest du die Richtigkeit dieser Aussage doch nicht ernsthaft bezweifelt.

    Ein AG sollte schließlich den Unterschied zwischen nicht steuerpflichtigen Einkünften und Einkünften, für die die aufgrund der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird, kennen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Weiß nicht, ich kenne mich halt nicht aus. Hätte ja sein können, dass es eine "Strafe" gibt, wenn in der Erklärung Einkünfte fehlen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Dann erhöhen sich deine steuerpflichtigen Einkünfte um die 4.500 €, was soll da sonst großartig passieren?

    Wenn du die Einnahmen aus dem Praktikum erklären willst, obwohl keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, dann erkläre den Betrag am besten in Zeile 20 der Anlage N.

    Es kann sein, dass das mit deinem Steuerprogramm nicht so einfach geht wie z. B. mit ElsterFormular, das musst du ausprobieren.

    Der Eintrag in Zeile 20 kann zwar auch zu Nachfragen führen, macht aber wahrscheinlich weniger Probleme als die Erklärung mittels einer Lohnsteuerbescheinigung, die es nicht gibt.

    Vergiss nicht, deine Beiträge zur studentischen Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben!

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    ok

    Ich bin ein Schisser, angenommen ich gebe das Praktikum bzw. deren Einkünfte nicht an, aber das FA weiß doch davon, was kann dann passieren?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Aber keinen RV Beitrag? Wie kann das sein?
    Bezüglich der Rentenversicherungspflicht gibt es für Studenten im Praktikum Ausnahmen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Vielen Dank für die Einschätzung! Was ich auch sehr sonderbar finde ist, dass ich auf den 750€ auch keine SV Beiträge gezahlt habe. Keinen Beitrag zur KV kann ich noch nachvollziehen, da ich als Student versichert war. Aber keinen RV Beitrag? Wie kann das sein?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung 2014 nachreichen

    Das steigert die zu erwartete Erstattung, fühlt sich aber "nicht ehrlich" an.
    Theoretisch magst du recht haben, aber auf welcher Basis willst du die 4.500 € brutto aus dem Praktikum erklären? Es gibt keine Lohnsteuerbescheinigung.

    Wenn bei den 7.800 €, die du im letzten Quartal verdient hast, Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, geht es um maximal 206,00 € Steuern

    Wenn du über das gesamte Jahr 2014 Werbungskosten von über 1.000 € hattest, geht es um noch weniger Steuern bis hin zu 0.

    Wissen musst du das letztlich selbst. Ich habe dir meine Erfahrung mit solchen Fehlern geschrieben.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X