Hallo zusammen,
für die Steuererklärung 2014 hätte ich folgende Frage zum bei der Berechung des abziehbaren Höchstbetrags bei den Vorsorgeaufwedunegen:
Für Steuerzahler, die keine unmittelbaren Zuschüsse zu Ihrer KV bekommen, (z.B. Selbständige) betragen diese 2.800 €.
Für Steuerzahler, die unmittelbare Zuschüsse bekommen, also alle nichtselbständig Beschäftigten (=Angestellten) betragen sie 1.900 €.
In meinem Fall war es so, dass ich 2014 teilweise (einige Monate) nichtselbständig beschäftigt war (und während dessen natürlich den Zuschuß des AG bekommen habe) und teilweise selbständig tätig war. Während dieser Zeit war ich privat versichert und habe keine Zuschüsse bekommen.
Wie berechnet sich in diesem Fall der Vorsorgehöchstbetrag? Wird ein zeitanteiliger Durchschnitt berechnet? dann läge der Betrag zwischen 1.900 und 2.800 €, wird nur einer der beiden Höchstgrenzen genommen?
Im Voraus vielen dank für hilfreiche Hinweise.
Viele Grüße,
Zeikinkun
für die Steuererklärung 2014 hätte ich folgende Frage zum bei der Berechung des abziehbaren Höchstbetrags bei den Vorsorgeaufwedunegen:
Für Steuerzahler, die keine unmittelbaren Zuschüsse zu Ihrer KV bekommen, (z.B. Selbständige) betragen diese 2.800 €.
Für Steuerzahler, die unmittelbare Zuschüsse bekommen, also alle nichtselbständig Beschäftigten (=Angestellten) betragen sie 1.900 €.
In meinem Fall war es so, dass ich 2014 teilweise (einige Monate) nichtselbständig beschäftigt war (und während dessen natürlich den Zuschuß des AG bekommen habe) und teilweise selbständig tätig war. Während dieser Zeit war ich privat versichert und habe keine Zuschüsse bekommen.
Wie berechnet sich in diesem Fall der Vorsorgehöchstbetrag? Wird ein zeitanteiliger Durchschnitt berechnet? dann läge der Betrag zwischen 1.900 und 2.800 €, wird nur einer der beiden Höchstgrenzen genommen?
Im Voraus vielen dank für hilfreiche Hinweise.
Viele Grüße,
Zeikinkun
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