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KV-Zuschuss aus der RV

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    KV-Zuschuss aus der RV

    Wird der KV-Zuschuss als Einkommen beim Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen?

    #2
    AW: KV-Zuschuss aus der RV

    Der Zuschuss der Rentenversicherung zu den Krankenversicherungsbeiträgen mindert die Krankenversicherungsbeiträge und ist in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

    Für Mitglieder einer PKV ist die Zeile 27 einschlägig, in der GKV Versicherte tragen den Zuschuss in Zeile 22 ein.

    Zum Gesamtbetrag der Einkünfte rechnet der Zuschuss nicht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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