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Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

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    Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, auf die ich im www bisher keine Antwort gefunden habe. Hoffentlich bin ich hier richtig.

    In den Jahren 2012-2015 habe ich studiert und danach Ende 2015 einen Job angefangen. Da ich leider unvollständig informiert war, war ich bei einem Lohnsteuerhilfeverein, der mir eine Erklärung für 2015 erstellt hat - hier gab es auch sämtliche Lohnsteuer zurück.
    Nun habe ich im Netz gelesen, dass man eigentlich viel mehr hätte absetzen können. Dies blieb alles unberücksichtigt, da der MA des Vereins zu mir sagte, ich würde für 2015 ja eh alles wiederbekommen.

    Da ich in 2013 ein Auslandspratikum gemacht habe, in 2014 ein Auslandssemester und noch ein Auslandspraktikum, würde alleine durch die Reisekosten und die Verpflegungsmehraufwände ja eigentlich eine ganz nette Summe zusammen kommen. Studiengebühren und ein Umzug in 2012 waren ebenfalls fällig.

    Meine Frage ist nun, ob ich trotz der für 2015 bereits erledigten Steuererklärung noch für 12/13/14 etwas für die Verlustvorträge nachreichen könnte und diese dann z. B. mit der Lohnsteuererklärung 2016 verrechnen lassen könnte? Oder ist dieser Zug abgefahren?
    So wie ich die Sache sehe, gibt es ganz gute Formulare im Netz, die für 35€/Steuererklärung verfügbar sind - wenn ich nun einige hundert Euro rausholen könnte, dann würde sich das bereits lohnen.

    Leider weiß ich selbst nicht genau, wie ich in dem Elster-Formular meine Sachen vernünftig erfasse, daher wäre ich auf diese Dienstleistung gegangen - das möchte ich aber auch nur machen, wenn es denn überhaupt Aussichten auf Erfolg gibt. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Hoffe, ich hab das richtige Unterforum getroffen.

    Vielen Dank und Gruß
    therekt

    #2
    AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

    Zitat von therekt Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, auf die ich im www bisher keine Antwort gefunden habe. Hoffentlich bin ich hier richtig.

    In den Jahren 2012-2015 habe ich studiert und danach Ende 2015 einen Job angefangen. Da ich leider unvollständig informiert war, war ich bei einem Lohnsteuerhilfeverein, der mir eine Erklärung für 2015 erstellt hat - hier gab es auch sämtliche Lohnsteuer zurück.
    Nun habe ich im Netz gelesen, dass man eigentlich viel mehr hätte absetzen können. Dies blieb alles unberücksichtigt, da der MA des Vereins zu mir sagte, ich würde für 2015 ja eh alles wiederbekommen.

    Da ich in 2013 ein Auslandspratikum gemacht habe, in 2014 ein Auslandssemester und noch ein Auslandspraktikum, würde alleine durch die Reisekosten und die Verpflegungsmehraufwände ja eigentlich eine ganz nette Summe zusammen kommen. Studiengebühren und ein Umzug in 2012 waren ebenfalls fällig.

    Meine Frage ist nun, ob ich trotz der für 2015 bereits erledigten Steuererklärung noch für 12/13/14 etwas für die Verlustvorträge nachreichen könnte und diese dann z. B. mit der Lohnsteuererklärung 2016 verrechnen lassen könnte? Oder ist dieser Zug abgefahren?
    So wie ich die Sache sehe, gibt es ganz gute Formulare im Netz, die für 35€/Steuererklärung verfügbar sind - wenn ich nun einige hundert Euro rausholen könnte, dann würde sich das bereits lohnen.

    Leider weiß ich selbst nicht genau, wie ich in dem Elster-Formular meine Sachen vernünftig erfasse, daher wäre ich auf diese Dienstleistung gegangen - das möchte ich aber auch nur machen, wenn es denn überhaupt Aussichten auf Erfolg gibt. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen. Hoffe, ich hab das richtige Unterforum getroffen.

    Vielen Dank und Gruß
    therekt
    Hallo,

    Hallo,

    wenn du Verlustvorträge geltend machst werden sie mit der Einkünften von 2016 verrechnet.
    Entsteht hier wiederum ein Verlustvortrag (Negative Einkünfte und NICHT negatives Einkommen)
    wird er auf 2017 vorgetragen.
    Handelt es sich hier um ein Erststudium, kannst du das Ganze vergessen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

      Nein, 2012 wird mit 2013 verrechnet, 2013 mit 2014, 2014 mit 2015 usw.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Nein, 2012 wird mit 2013 verrechnet, 2013 mit 2014, 2014 mit 2015 usw.
        Hallo,

        Aus dem Beitrag des TE geht für mich hervor, dass er keine Einkünfte erzielte.
        Aber? .....wer weiß

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Aus dem Beitrag des TE geht für mich hervor, dass er keine Einkünfte erzielte.
          Ja, so versteh ich das auch. Und er hat gefragt ob er

          Zitat von therekt Beitrag anzeigen
          noch für 12/13/14 etwas für die Verlustvorträge nachreichen könnte und diese dann z. B. mit der Lohnsteuererklärung 2016 verrechnen lassen könnte
          Na gut, eine Lohnsteuererklärung gibts nicht. Aber ich glaub ich hab ihn schon verstanden.

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            #6
            AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

            Hallo zusammen,

            erstmal danke für eure Beiträge!

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Aus dem Beitrag des TE geht für mich hervor, dass er keine Einkünfte erzielte.
            Aber? .....wer weiß

            Gruß FIGUL
            Ist genau richtig, ich war Vollzeitstudent und habe Bafög erhalten bzw. hatte sonst keinerlei Einkünfte. Seit 2015 arbeite ich und 2015 ist eben "abgefrühstückt", da ich erst im November in den Beruf gestartet bin und daher relativ einfach für das gesamte Jahr alles zurück bekam.

            Habe ich das nun richtig verstanden, dass ich für 12/13/14 jeweils eine Einkommenssteuererklärung einreichen kann und diese dann als Verlustvortrag bis 2015 geschoben werden, da wird dann gemerkt "für das Jahr bekam er alles zurück" und dann wird es nach 2016 geschoben? Das wäre ja genial.
            Eine Frage noch, ich hatte ja keine Einkünfte: muss ich dann dennoch eine Einkommenssteuererklärung machen oder gibt es separate Blätter für einen reinen Verlustvortrag als Student?

            Das Steuersystem ist für mich aktuell noch ein ziemliches Wirrwarr muss ich zugeben, irgendwie alles sehr kompliziert, wie man was wann/wo/wie erfassen kann.

            Ach und eines ist mir noch eingefallen: Es gibt ja Verpflegungsmehraufwände für Auslandsaufenthalte, allerdings nur 90 Tage. Wenn ich nun in 2014 2x im Ausland war mit Unterbrechung (einmal Asien, einmal Europa), kann ich dann 2x90 Tage ansetzen mit dem jeweiligen Satz der Stadt oder fällt der eine Aufenthalt dann gewungenermaßen weg, weil die 90 Tage pro Jahr gelten und aufgebraucht sind?

            Danke für Eure Unterstützung!

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              #7
              AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ja, so versteh ich das auch. Und er hat gefragt ob er



              Na gut, eine Lohnsteuererklärung gibts nicht. Aber ich glaub ich hab ihn schon verstanden.
              Hallo,

              ok ;-)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                Hallo,

                Die Frage Erststudium - Zweitstudium(berufl. Fortbildung hast du noch nicht beantwortet

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                  Sorry. Ist ein Masterstudium. Dass man ohne vorherige Ausbildung den Bachelor nur schwierig anrechnen kann ist mir klar, ist aber von 2009-2012 eh zu lange her.

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                    Habe ich das nun richtig verstanden, dass ich für 12/13/14 jeweils eine Einkommenssteuererklärung einreichen kann und diese dann als Verlustvortrag bis 2015 geschoben werden, da wird dann gemerkt
                    "für das Jahr bekam er alles zurück" und dann wird es nach 2016 geschoben? Das wäre ja genial.
                    Ganz so genial läuft es nicht! Die Verrechnung deiner Verluste aus 2012 bis 2014 beginnt bereits 2015. Verrechnet wird zunächst mit deinen positiven Einkünften 2015, also denen aus November und Dezember.

                    Wenn dann im Saldo ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte verbleibt, wird dieser auf 2016 vorgetragen.

                    Im Übrigen musst du eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags einreichen, zumindest für 2012 geht keine Einkommensteuererklärung mehr.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ganz so genial läuft es nicht! Die Verrechnung deiner Verluste aus 2012 bis 2014 beginnt bereits 2015. Verrechnet wird zunächst mit deinen positiven Einkünften 2015, also denen aus November und Dezember.

                      Wenn dann im Saldo ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte verbleibt, wird dieser auf 2016 vorgetragen.
                      Dies müsste dann ja der Fall sein, da ich mit der Erklärung aus 2015 bereits alles aus 2015 erstattet bekommen habe.

                      Wie kann ich denn die 2x 90 Tage Verpflegungsmehraufwand einbringen? Oder gibt es hier keine Möglichkeit? Ich war von Februar bis Juli im europäischen Ausland und dann von September bis Dezember in Asien.

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                        Zitat von therekt Beitrag anzeigen
                        Dies müsste dann ja der Fall sein, da ich mit der Erklärung aus 2015 bereits alles aus 2015 erstattet bekommen habe.

                        Wie kann ich denn die 2x 90 Tage Verpflegungsmehraufwand einbringen? Oder gibt es hier keine Möglichkeit? Ich war von Februar bis Juli im europäischen Ausland und dann von September bis Dezember in Asien.
                        Du hast deine Lohnsteuer 2015 erstattet bekommen, das hat nichts mit dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte zu tun. Wenn der positiv war, beginnt die Verlustverrechnung bereits 2015.

                        Grundsätzlich werden solche Zeiträume jeweils für sich betrachtet und nicht auf das Kalenderjahr bezogen. Ob du aber die Bedingungen überhaupt erfüllst, ist eine steuerrechtliche Frage.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Du hast deine Lohnsteuer 2015 erstattet bekommen, das hat nichts mit dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte zu tun. Wenn der positiv war, beginnt die Verlustverrechnung bereits 2015.

                          Grundsätzlich werden solche Zeiträume jeweils für sich betrachtet und nicht auf das Kalenderjahr bezogen. Ob du aber die Bedingungen überhaupt erfüllst, ist eine steuerrechtliche Frage.
                          Dieses Posting habe ich nun nicht wirklich verstanden. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist ja letztlich nur mein Gehalt und davon die Lohnsteuer, oder etwa nicht? Wo wäre der Unterschied?

                          Was für Zeiträume meinst du genau? Die, in denen Verluste oder Gewinne entstanden sind? Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, beziehst du dich auf einen möglichen Verlustvortrag?

                          Über ein paar weitere Erläuterungen wäre ich froh, wie gesagt, bin noch Anfänger.
                          Danke.

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                            #14
                            AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                            Zitat von therekt Beitrag anzeigen
                            Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist ja letztlich nur mein Gehalt und davon die Lohnsteuer, oder etwa nicht?
                            Nein, um die Einkünfte zu ermitteln wären z. B. vom Arbeitslohn die Werbungskosten abzuziehen. Wie hoch Dein Gesamtbetrag der Einkünfte für 2015 ist steht in Deinem Bescheid. Und zwar unabhängig davon ob Du die Erklärung mit Elster oder auf Papier gemacht hast.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                              Von deinem Bruttogehalt werden zunächst deine Werbungskosten abgezogen, mindestens jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000,00 €.

                              Der Saldo ist in deinem Fall, in dem ja nur Gehalt bezogen wurde, dann der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte. Den kannst du aus deinem Steuerbescheid für 2015 ablesen.

                              Mit Zeiträumen meinte ich deine 2 Auslandsaufenthalte, Wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung oder einer Auswärtstätigkeit erfüllt sind, kriegst du zweimal deine 3 Monate.
                              Zuletzt geändert von Charlie24; 16.12.2018, 14:12. Grund: Grammatikfehler
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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