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Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

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    #31
    AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

    Zitat von therekt Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterungen - so ist es verständlicher. Dennoch bleibt bei mir die Frage stehen, in welcher Größe oder welcher Kostenart das dann "verpuffen" kann, diese Logik erschließt sich mir nicht. Wie kann das verpuffen und wieso habe ich keinen Anspruch auf eine Erstattung dieser Kosten? Wo bleibt das Geld und warum ist das so? Es ist ja nun auch nicht so, dass ich irgendein krummes Ding hätte drehen wollen, die Kosten im Ausland und für den Master sind ja real angefallen.

    Das würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten, dass es generell nie ratsam wäre, zu Ende des Jahres einen Job anzunehmen und man deutlich Geld hätte machen können, wenn man den Jobstart verschoben hätte, oder habe ich einen Denkfehler?

    Aber so wie du das nun geschrieben hast wirkt es auf mich, als ob ich mir diesen Aufwand dann tatsächlich sparen kann. Verdienst in 2015 waren etwa 12.000€, über die Jahre 2012-2014 dann auf ein negatives Delta bzw. Saldo zu kommen dürfte so ziemlich unmöglich sein.
    Hallo,

    endich rückst du mal Zahlen raus.
    Offensichtlich hatte der Lohi doch recht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #32
      AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

      Offensichtlich hatte der Lohi doch recht
      Wobei es natürlich gut möglich ist, dass man sich 2015 nicht die Mühe gemacht hat, alle Studienkosten der ersten 10 Monate als Werbungskosten zu erfassen.

      Bei 12.000,00 € brutto brauchte man 2015 schon nicht die Welt, um auf 0,00 € Steuer zu kommen, ab 2017 müsste man gar nichts mehr erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Oder willst du das Forum auf den Arm nehmen?
        Nein. Allerdings komme ich mir selbst schon ein Stück blöd vor, weil ich es nicht vollständig durchdringe. Was ich nun verstanden habe ist, dass ich in 2015 so wenig Gehalt bekam, dass ich nahezu keine Lohnsteuer habe zahlen müssen (bzw. alles wiederbekam, was oberhalb der Freigrenze lag) und dass durch den "Gehaltsrest" die Werbungskosten/Verlustvorträge aus den vorherigen Jahren abgefrühstückt würden. Das nehme ich nun einfach mal so hin, denn nachvollziehen bzgl. der Logik kann ich es nach wie vor nicht.

        Vielleicht ist es wirklich einfacher mit Zahlen zu arbeiten, deshalb nochmal mein Gedankengang, eventuell könnt ihr mir den Knoten in meinem Kopf ja doch aufzeigen:
        - 12.000€ verdient in 2015, Freigrenze liegt bei 9000€, somit eh nur 3000€ steuerpflichtig
        - Werbungskosten aus 2015 wurden angesetzt und führten zu einer Erstattung von etwa 2600€
        - somit bleibt nichts mehr übrig

        Soweit hoffentlich korrekt?
        Jetzt dachte ich ursprünglich, dass ich eben mit 180 Tagen * 30€/Tag Verpflegungsmehraufwand gleich 5400€ in Richtung 2016 übertragen könnte und damit mein zu versteuerndes Einkommen mindern könnte. Wieso das nun nicht geht - das erschließt sich mir nicht.

        Wie gesagt, ich möchte hier niemanden verarschen und ich kann mir schon vorstellen, dass alte Hasen/Profis sich nun die Haare raufen weil ich es nicht blicke. Möchte das aber gerne vollständig verstehen, deshalb meine ständigen Nachfragen. Wer des Erklärens müde ist, der darf sich ja auch gern enthalten. Jedenfalls ein tolles Forum bis hier hin, danke für die bisherigen Beiträge!

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          #34
          AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

          Der Grundfreibetrag lag zwar 2015 noch nicht bei 9.000 € wie 2018, sondern bei 8.472 €, das hilft dir aber nichts. Dein zu versteuerndes Einkommen -zvE- lag 2015 unter dem Grundfreibetrag, weshalb dir die komplette

          Lohnsteuer erstattet wurde. Beim zvE werden aber nicht nur Werbungskosten sondern auch Sonderausgaben wie RV- und KV-Beiträge berücksichtigt. Der Gesamtbetrag deiner Einkünfte kann deshalb durchaus bei

          über 10.000,00 € gelegen haben. Gerechnet wird nur mit dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte, der im Übrigen auf den Euro genau in deinem Steuerbescheid für 2015 ausgewiesen ist.

          Gehen wir mal von 10.000,00 € aus und ziehen davon die von dir genannten 5.400,00 € Verpflegungsmehraufwand ab, bleiben immer noch 4.600,00 € positive Einkünfte im Jahr 2015 übrig.

          Ergebnis: Kein Verlust im Jahr 2015, also auch nichts vorzutragen auf das Jahr 2016. Was gibt es da zu verstehen? So einfach ist das nun mal!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #35
            AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

            Zitat von therekt Beitrag anzeigen
            - 12.000€ verdient in 2015, Freigrenze liegt bei 9000€, somit eh nur 3000€ steuerpflichtig
            Nein: 12.000 verdient heißt 11.000 steuerpflichtig, es sei denn Du hast noch was abzuziehen. Die 9.000 sind keine Freigrenze sondern ein Freibetrag. Die Steuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000 beträgt Null. Und: das find ich auch richtig so, was soll man bei 9.000 viel Steuern zahlen?

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              #36
              AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

              Zusammenfassend ist mein Studium also vollständig abgegolten, da ich in 2015 durch den geringen Verdienst keine Steuern bezahlt habe. Und damit ist auch für 2016 alles bzgl. Studium hinfällig, da mir in 2015 bereits kein "Verlust" entstanden ist. Korrekt zusammengefasst?

              Danke für eure geduldigen Erklärungen!

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                #37
                AW: Verlustvortrag Studienzeit trotz vorheriger Steuererklärung

                Kein vortragsfähiger Verlust in ein Jahr, in dem Steuern bezahlt werden mussten und damit auch keine Steuerersparnis, so ist das nun mal. Zum Trost: Da bist du nicht allein, das geht vielen so.

                Damit können wir dann das Thema abschließen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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