Hallo,
meine Frau ist "hauptberuflich" Hausfrau und hat eine freiberufliche Tätigkeit als Kunstpädagogin-/historikerin. Sie hält Führungen an öffentlichen Museen und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die jährlichen Einnahmen liegen bei 1650 Euro. Es handelt sich um eine Liebhabertätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Fragen:
1) Kann ich die Einnahmen in der EÜR unter Nutzung des Übungsleiterfreibetrages (max. 2400 Euro, hier 1650 Euro) auf null Gewinn runterrechnen?
2) Kann ich bei Nutzung des Freibetrages dann darauf verzichten, zu Hause Belege zu sammeln (Bücher, Foto-/Büromaterialien, Bildungsreisen etc) für eine eventuelle zukünftige Prüfung?
Viele Grüße,
meine Frau ist "hauptberuflich" Hausfrau und hat eine freiberufliche Tätigkeit als Kunstpädagogin-/historikerin. Sie hält Führungen an öffentlichen Museen und schreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die jährlichen Einnahmen liegen bei 1650 Euro. Es handelt sich um eine Liebhabertätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Fragen:
1) Kann ich die Einnahmen in der EÜR unter Nutzung des Übungsleiterfreibetrages (max. 2400 Euro, hier 1650 Euro) auf null Gewinn runterrechnen?
2) Kann ich bei Nutzung des Freibetrages dann darauf verzichten, zu Hause Belege zu sammeln (Bücher, Foto-/Büromaterialien, Bildungsreisen etc) für eine eventuelle zukünftige Prüfung?
Viele Grüße,
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