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Übungsleiterpauschale, Kunstpädagogin, Verzicht auf Sammeln von Belegen

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    #16
    Schaue Dir das Teil doch erstmal an :-)

    Zeile 11 3.330 €
    Zeile 75: 3.000 €
    Zeile 97: 330 €
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #17
      Danke, Picard777.

      Passt für dich folgende Beschreibung ?

      * Art des Tätigkeit: Kunstvermittlung
      * Rechtsform: Angehörige(r) der freien Berufe

      Kommentar


        #18
        Wieso nicht ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          Ok, danke.

          Noch eine Verständnisfrage zum Hornberger Schießen (§ 46 Abs. 3 EStG.) in deiner Antwort gestern 17:03. Tatsächlich haben wir Einkünfte aus N (Ehemann), S (Ehefrau, Thema dieses Chats) und KAP (Ehemann, Ehefrau). D.h. bei meiner Frau wären sogar 3000€ + 410€ = 3410 € steuerfrei, oder?

          Kommentar


            #20
            Ja, das wäre so in Deinem speziellen Fall. Und wenn es darüber ginge, würde der übersteigende Betrag mit einem abschmelzenden Freibetrag nur versteuert (§ 46 Abs. 5 EStG, § 70 EStDV).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #21
              Hallo Picard777,

              ich beziehe mich nochmal auf den Fall oben. Wir haben kürzlich für 2023 zum allerersten mal die EÜR eingereicht (zeitgleich mit der EStE 2023). Und für die EÜR haben wir unsere gemeinsame Steuernummer genutzt wie bei der EStE. Jetzt schreibt das Finanzamt meiner Frau, dass sie eine individuelle Steuernummer (ohne Ehemann) als Kleinunternehmer zugewiesen bekommen hat (offenbar aufgrund dieser EÜR).

              Wie ich jetzt in einschlägigen Websites lese, ist das wohl korrekt so, wenn man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Das Thema kommt jetzt erst auf, da meine Frau zum ersten mal Einnahmen (330 Euro) oberhalb der Übungsleiterpauschale ausweist. Richtig?

              Werden die besagten 330 Euro denn nun wie angedacht in der Anlage S unserer gemeinsamen Einkommensteuererklärung (mit gemeinsamer Steuernummer) "abgerechnet" werden, zumal wir zusammen veranlagt sind?

              Oder muss meine Frau sogar noch eine individuelle Umsatzsteuererklärung 2023 abgeben?

              Grüße, Torsten1971
              Zuletzt geändert von torsten1971; 30.03.2024, 23:50.

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                #22
                Zitat von torsten1971 Beitrag anzeigen

                Das Thema kommt jetzt erst auf, da meine Frau zum ersten mal Einnahmen (330 Euro) oberhalb der Übungsleiterpauschale ausweist. Richtig?
                ja

                Zitat von torsten1971 Beitrag anzeigen


                Werden die besagten 330 Euro denn nun wie angedacht in der Anlage S unserer gemeinsamen Einkommensteuererklärung (mit gemeinsamer Steuernummer) "abgerechnet" werden, zumal wir zusammen veranlagt sind?

                ja


                Zitat von torsten1971 Beitrag anzeigen

                Oder muss meine Frau sogar noch eine individuelle Umsatzsteuererklärung 2023 abgeben?
                nein, solange sie keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweist. solange sie die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nicht überschreitet, von denen sie weit entfernt ist, und solange das Finanzamt nicht zur Abgabe einer USt.-Erklärung auffordert.

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                  #23
                  Danke für die Antwort!

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