Hallo,
ich bin im März aus der Kirche ausgetreten und habe nun auf einem Gemeinschaftskonto (Haushaltkonto, sind also nur kleine Beträge drauf) Zinsen bekommen, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. (Ein Freistellungsauftrag liegt vor, allerdings greift der nicht bei Gemeinschaftskonten unverheirateter Paare)
Da Kapitalertragssteuer für meine Begriffe (korrigiert mich, falls doch) keine Kirchensteuer beinhaltet, stellt sich mir die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss. Die Erträge liegen weit unter den 801€. Also in meinen Augen würde es genügen, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dann bekomme ich die gezahlten Steuern zurück (da in Summe unter 801€) und Kirchensteuer spielt keine Rolle.
Komisch finde ich auch, dass auf dem Konto der Steuerabzug mit dem Text "Kapitalerstragssteuer" beschrieben wurde, von Soli steht da auch nichts.
Viele Grüße
ich bin im März aus der Kirche ausgetreten und habe nun auf einem Gemeinschaftskonto (Haushaltkonto, sind also nur kleine Beträge drauf) Zinsen bekommen, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. (Ein Freistellungsauftrag liegt vor, allerdings greift der nicht bei Gemeinschaftskonten unverheirateter Paare)
Da Kapitalertragssteuer für meine Begriffe (korrigiert mich, falls doch) keine Kirchensteuer beinhaltet, stellt sich mir die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss. Die Erträge liegen weit unter den 801€. Also in meinen Augen würde es genügen, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dann bekomme ich die gezahlten Steuern zurück (da in Summe unter 801€) und Kirchensteuer spielt keine Rolle.
Komisch finde ich auch, dass auf dem Konto der Steuerabzug mit dem Text "Kapitalerstragssteuer" beschrieben wurde, von Soli steht da auch nichts.
Viele Grüße
Kommentar