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Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

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    Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

    Hallo,

    ich bin im März aus der Kirche ausgetreten und habe nun auf einem Gemeinschaftskonto (Haushaltkonto, sind also nur kleine Beträge drauf) Zinsen bekommen, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. (Ein Freistellungsauftrag liegt vor, allerdings greift der nicht bei Gemeinschaftskonten unverheirateter Paare)

    Da Kapitalertragssteuer für meine Begriffe (korrigiert mich, falls doch) keine Kirchensteuer beinhaltet, stellt sich mir die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss. Die Erträge liegen weit unter den 801€. Also in meinen Augen würde es genügen, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dann bekomme ich die gezahlten Steuern zurück (da in Summe unter 801€) und Kirchensteuer spielt keine Rolle.

    Komisch finde ich auch, dass auf dem Konto der Steuerabzug mit dem Text "Kapitalerstragssteuer" beschrieben wurde, von Soli steht da auch nichts.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

    Zitat von JeanBR Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin im März aus der Kirche ausgetreten und habe nun auf einem Gemeinschaftskonto (Haushaltkonto, sind also nur kleine Beträge drauf) Zinsen bekommen, von denen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde. (Ein Freistellungsauftrag liegt vor, allerdings greift der nicht bei Gemeinschaftskonten unverheirateter Paare)

    Da Kapitalertragssteuer für meine Begriffe (korrigiert mich, falls doch) keine Kirchensteuer beinhaltet, stellt sich mir die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss. Die Erträge liegen weit unter den 801€. Also in meinen Augen würde es genügen, wenn ich die Anlage KAP ausfülle, dann bekomme ich die gezahlten Steuern zurück (da in Summe unter 801€) und Kirchensteuer spielt keine Rolle.

    Komisch finde ich auch, dass auf dem Konto der Steuerabzug mit dem Text "Kapitalerstragssteuer" beschrieben wurde, von Soli steht da auch nichts.

    Viele Grüße

    Hallo,

    wo ist der Bezug zu Elster? (Ausfüllhilfe)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

      Das würde dann danach kommen. Z.B. weiß ich nicht, wie ich die Zinsen in die Erklärung eintrage, da es ein Gemeinschaftskonto ist.

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        #4
        AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

        Jeder Beteiligte hat in seiner Anlage KAP seinen Anteil an den Einnahmen und den Steuerabzugsbeträgen zu erklären. Streng genommen müsste sogar eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Einkünfte für das Gemeinschaftskonto erstellt werden. In dieser Erklärung werden die Einkünfte aus dem Gemeinschaftskonto einheitlich ermittelt und dann entsprechend der Beteiligungsverhältnisse auf die Beteiligten verteilt. Die Beteiligten erklären dann in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung entsprechend ihren Anteil in ihrer Anlage KAP.

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          #5
          AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

          Wie darf ich das "strenggenommen" verstehen? Muss man oder muss man nicht?

          Mir ist der Sinn der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Einkünfte noch nicht ganz klar: Ich weiß, wie viele Zinsen das Gemeinschaftskonto erwirtschaftet hat und dass jedem die Hälfte zusteht. Wo liegt denn da der Sinn dieser Erklärung?

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            #6
            AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

            Tragen Sie Ihren Anteil auf der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung ein. In Fällen von geringer Bedeutung - und dazu zählt wohl auch Ihr Fall - verzichtet der Gesetzgeber auf die Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte.

            Knapp gesagt: Der Sinn und Zweck der sogenannten Feststellungserklärung besteht darin, dass in dieser Erklärung alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft steuerlich gewürdigt werden und sich das Finanzamt im Zweifelsfall nicht mit jedem einzelnen Beteiligten - und das können viele sein - wegen eines gleichen Vorgangs "herumschlagen" muss.

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              #7
              AW: Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer

              ... Somit also tatsächlich kein Elster-Problem. Auch auf Papier würden sich die gleichen Fragen stellen.

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