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Formular EÜR2018 in Elster-Online

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    Formular EÜR2018 in Elster-Online

    Hallo, unter E-Online ist bei den Formularen der EÜR das Jahr 2018 nicht oder noch nicht vorhanden.
    Hat das einen Grund?
    Kommt das noch oder kann ich die Anlage EÜR2018 nur postalisch einreichen?
    Danke und Grüße

    - - - Aktualisiert - - -

    ..... das Formular wird erst zum 28.02.18 bereit gestellt.
    Warum ist das so?

    #2
    AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

    Du fragst unter Allgemein und Projekt, obwohl Du eine Frage zu Mein Elster hast. Mit ein wenig Suche im Forum wärst Du auf den 28. Februar als Freischalttermin für die EÜR gestoßen.

    Die EÜR ist elektronisch zu übermitteln. Für Ausnahmen ist das Forum nicht der richtige Ansprechpartner.

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      #3
      AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

      Warum das Formular EÜR erst am 28.02. bereit gestellt wird, würde ich die Hotline fragen.
      Postalisch geht nur in begründeten Ausnahmefällen, da würde ich beim Sachbearbeiter im FA fragen.

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        #4
        AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

        Warum das Formular EÜR erst am 28.02. bereit gestellt wird, würde ich die Hotline fragen.
        Und was soll das bringen? Schneller geht es deswegen auch nicht! Neu ist das im Übrigen auch nicht, das war bei Mein ELSTER auch in früheren Jahren schon so.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

          Manchmal will man halt doch den Hintergrund wissen.

          Mir ist es ja auch egal,
          vor allem vor dem Hintergrund, dass es wohl keinen Unterschied macht,
          ob ich die Steuererklärung am 1.1. oder am 28.2. abgebe.

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            #6
            AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

            Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
            ...... dass es wohl keinen Unterschied macht,
            ob ich die Steuererklärung am 1.1. oder am 28.2. abgebe.
            Hallo XaverWdg,

            abgesehen von der Frage ob jemand schon alle Daten für die Steuererklärung vollzählig hat am 01.01. des Folgejahres macht es den Unterschied, wer am 01.01. schon abgibt und das Finanzamt hat am 01.03. begonnen Erklärungen zu bearbeiten hat selbst schon fast 60 Tage auf den Bescheid gewartet und dem Finanzamt die Statistik schwergemacht zum Thema wie lange braucht eine Erklärung von der Abgabe bis zum Bescheid.

            Tschüß

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              #7
              AW: Formular EÃœR2018 in Elster-Online

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Und was soll das bringen? Schneller geht es deswegen auch nicht! Neu ist das im Übrigen auch nicht, das war bei Mein ELSTER auch in früheren Jahren schon so.
              Warum geht es eigentlich nicht schneller, wenn man denn die Steuererklärung am 01.01. statt am 01.03. abgibt? Sind wir hier in Deutschland oder in Absurdistan? Zu den Papierzeiten war der schneller, der am Anfang Januar die Steuerunterlagen eingereicht hat. Der frühe Vogel fängt den Wurm? Ne, der frühe Vogel prallt mittlerweile gegen die Wand! Aber der Bürger soll sich bitteschön nicht aufregen, immer nur still und bescheiden seine Steuern zahlen. Die Obrigkeit in ihrer umfassenden Weisheit weiß schon, was sie tut. Drum füge dich, kleiner Steuerzahler und warte demütig, bis du an der Reihe bist und die Finanzbehörde die zuviel gezahlten Steuern zurück erstattet.

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                #8
                AW: Formular EÜR2018 in Elster-Online

                Und was soll der Beitrag in einem Anwenderforum jetzt bringen? Hier sind die Betroffenen unterwegs und nicht die Verantwortlichen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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