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Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

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    Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

    Hatte eine Handwerkerrechnung (Arbeitslohn: 676 Euro), diese habe ich im Hauptvordruck, unter Außergewöhnlichen Belastungen angegeben (Zeile 67 , Antrag 2017)! Dort ist auch eine Zeile, die explizit auf die Handwerkerkosten verweist.
    Dachte ich würde 20% des Arbeitslohnes anerkannt und erstattet bekommen, dem war aber nicht so!
    Im Bescheid stand , dass die zumutbare Belastung 902 Euro beträgt und es damit keinen Überbelastungsbetrag besteht! Das heißt, ich habe gar nichts zurück bekommen ! Ist das korrekt? Oder habe ich die Handwerkerkosten doch falsch eingetragen?

    Nachtrag: Ein guter Freund hatte auch einen Handwerker beauftragt, er hingegen hat die 20% des Arbeitslohnes angerechnet bekommen! Von einer zumutbaren Belastung ist keine Rede habe den Bescheid selbst gesehen! Allerdings weiß mein Bekannter nicht mehr, wo er die Handwerkerkosten eingetragen hat
    Zuletzt geändert von berndhase; 28.01.2019, 17:44.

    #2
    AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

    Dann schaue Dir mal die Zeile 67 genau an, da steht von Handwerkerleistungen nichts, denn wieso sollen Handwerkerkosten außergewöhnliche Belastungen sein ? Schaue mal in Zeile 73. Dort sind BESTIMMTE Handwerkerleistungen angegeben. Wenn Du derartige hast UND diese UNbar bezahlt hast, dann da, ansonsten sind die nicht abzugsfähig, es sei denn Du hast z.B. vermietete Wohnungen oder Gewerbebetrieb oder selbständige Tätigkeit.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Dann schaue Dir mal die Zeile 67 genau an, da steht von Handwerkerleistungen nichts, denn wieso sollen Handwerkerkosten außergewöhnliche Belastungen sein ? Schaue mal in Zeile 73. Dort sind BESTIMMTE Handwerkerleistungen angegeben. Wenn Du derartige hast UND diese UNbar bezahlt hast, dann da, ansonsten sind die nicht abzugsfähig, es sei denn Du hast z.B. vermietete Wohnungen oder Gewerbebetrieb oder selbständige Tätigkeit.

      Ohhhhhhhhh., vermutlich habe ich wirklich den Fehler gemacht, allerdings steht in Zeile 70: In Zeile 67 enthaltene Arbeitskosten für Handwerkerleistungen betragen...!
      Deshalb habe ich die Handwerkerkosten in Zeile 67 und 70 eingetragen!
      Die Rechnung habe ich überwiesen.

      Frage : 1) Kann ich den Bescheid noch widersprechen (ging am 30.7.18 ein)? 2)Auch wenn ich einen Fehler beging?

      Und ein letztes Anliegen:
      3) Bei mir müssen die Öltanks erneuert werden, ist dies absetzbar (also der Arbeitslohn)? Zeile 73 korrekt?
      4) Und wie sieht es mit dem Schornsteinfeger aus, auch Zeile 73?
      Zuletzt geändert von berndhase; 28.01.2019, 18:00.

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        #4
        AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

        Frage : Kann ich den Bescheid noch widersprechen (ging am 30.7.18 ein)? Auch wenn ich einen Fehler beging?
        Die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe ist längst abgelaufen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe ist längst abgelaufen!
          Habe ich befürchtet, Mist........


          Und ein letztes Anliegen:
          Bei mir müssen die Öltanks erneuert werden, ist dies absetzbar (also der Arbeitslohn)? Zeile 73 korrekt?
          Und wie sieht es mit dem Schornsteinfeger aus, auch Zeile 73? Habe sie nämlich auch in die 67 eingetragen und diese wurden anerkannt.....warum auch immer
          Zuletzt geändert von berndhase; 28.01.2019, 18:07.

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            #6
            AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

            Der Schornsteinfeger und die Arbeitskosten bei der Tankerneuerung, das gehört alles in die Zeile 73 Hauptvordruck.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Schornsteinfeger und die Arbeitskosten bei der Tankerneuerung, das gehört alles in die Zeile 73 Hauptvordruck.
              Oki, danke!

              Merkwürdigerweise habe ich die Kosten für den Schornsteinfeger immer in die Zeile 67 eingetragen und angerechnet bekommen (zumindest für 2016 und 2017)...gerade nochmals nachgeschaut

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                #8
                AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

                Das war aber schon immer falsch! Vielleicht hat das ein Sachbearbeiter korrigiert. Der Computer zieht bei Zeile 67 automatisch die zumutbare Eigenbelastung ab.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

                  Ich habe das jetzt mal getestet. Wenn man in Zeile 67 und in Zeile 70 Beträge eingibt, wird der Betrag in Zeile 70 als Handwerkerleistung berücksichtigt, der Betrag in Zeile 67 fällt bei mir der
                  zumutbaren Eigenbelastung zum Opfer.

                  Vielleicht solltest du den alten Steuerbescheid noch einmal genau durchlesen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

                    Zitat von berndhase Beitrag anzeigen
                    Oki, danke!

                    Merkwürdigerweise habe ich die Kosten für den Schornsteinfeger immer in die Zeile 67 eingetragen und angerechnet bekommen (zumindest für 2016 und 2017)...gerade nochmals nachgeschaut
                    Hallo,

                    womot erstellst du überhaupt deine Erklärung?
                    Mit Allgemein und Projekt ganz sicher nicht.
                    Die Zeile 73 bezieht sich auf EF

                    Gruß FIGUL

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich habe das jetzt mal getestet. Wenn man in Zeile 67 und in Zeile 70 Beträge eingibt, wird der Betrag in Zeile 70 als Handwerkerleistung berücksichtigt, der Betrag in Zeile 67 fällt bei mir der
                    zumutbaren Eigenbelastung zum Opfer.

                    Vielleicht solltest du den alten Steuerbescheid noch einmal genau durchlesen.
                    Hallo,

                    das in Zeile 70 ist ja noch logisch 20% werden berücksichtigt

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Handwerkerrechnung und zumutbare Belastung (Überbelastungsbetrag)

                      @berndhase schreibt weiter oben:

                      Deshalb habe ich die Handwerkerkosten in Zeile 67 und 70 eingetragen!
                      Das habe ich nachgestellt. Da kamen dann bei den agB zwar 0 heraus, die 20%-ige Steuerermäßigung wurde bei ElsterFormular aber berücksichtigt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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