Hatte eine Handwerkerrechnung (Arbeitslohn: 676 Euro), diese habe ich im Hauptvordruck, unter Außergewöhnlichen Belastungen angegeben (Zeile 67 , Antrag 2017)! Dort ist auch eine Zeile, die explizit auf die Handwerkerkosten verweist.
Dachte ich würde 20% des Arbeitslohnes anerkannt und erstattet bekommen, dem war aber nicht so!
Im Bescheid stand , dass die zumutbare Belastung 902 Euro beträgt und es damit keinen Überbelastungsbetrag besteht! Das heißt, ich habe gar nichts zurück bekommen ! Ist das korrekt? Oder habe ich die Handwerkerkosten doch falsch eingetragen?
Nachtrag: Ein guter Freund hatte auch einen Handwerker beauftragt, er hingegen hat die 20% des Arbeitslohnes angerechnet bekommen! Von einer zumutbaren Belastung ist keine Rede habe den Bescheid selbst gesehen! Allerdings weiß mein Bekannter nicht mehr, wo er die Handwerkerkosten eingetragen hat
Dachte ich würde 20% des Arbeitslohnes anerkannt und erstattet bekommen, dem war aber nicht so!
Im Bescheid stand , dass die zumutbare Belastung 902 Euro beträgt und es damit keinen Überbelastungsbetrag besteht! Das heißt, ich habe gar nichts zurück bekommen ! Ist das korrekt? Oder habe ich die Handwerkerkosten doch falsch eingetragen?
Nachtrag: Ein guter Freund hatte auch einen Handwerker beauftragt, er hingegen hat die 20% des Arbeitslohnes angerechnet bekommen! Von einer zumutbaren Belastung ist keine Rede habe den Bescheid selbst gesehen! Allerdings weiß mein Bekannter nicht mehr, wo er die Handwerkerkosten eingetragen hat
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