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Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

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  • PLS
    antwortet
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Hallo,

    so wie ich dich verstehe korrigiere ich die Erklärung also und schicke sie erneut an das FA (Authentifiziert). Dem FA muss ich nicht sagen, dass ich eine neue Erklärung abgegeben habe, weil sie automatisch die aktuelle nehmen?

    Zur Info: zwischen den Erklärungen würden ca 2 Wochen liegen.

    Wenn ich eine zweite Erklärung abgebe, wird mein Fall dann erst später bearbeitet als wenn ich nur die “falsche” Erklärung abgegeben hätte?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Das Finanzamt müsste den Fehler bemerken.

    Um aber evtl. Rückfragen des Amtes und dadurch eintretende Zeitverzögerungen zu vermeiden kann die Steuererklärung auch berichtigt und nochmals übermittelt werden. Bei diesen sogenannten Mehrfachübermittlungen wertet das Finanzamt im Regelfall nur die letzte und somit richtige Datenübermittlung aus.

    Sollte die ursprüngliche Datenübermittlung ohne Authentifizierung vorgenimmen worden sein und wurde in diesem Fall die ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuererklärung noch nicht postalisch an das Finanzamt übersendet dann bitte nur die letzte korrigierte komprimierte Erklärung an das Finanzamt senden.

    Grundsätzlich sollte ein Steuerbescheid nach Erhalt auf seine Richtigkeit geprüft werden. Dies gilt besonders in den Fällen, in denen korrigierte Datenübermittlungen vorgenommen wurden.

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  • PLS
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt.

    Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Hallo,

    ich habe für 2018 drei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, eine von meinem Vollzeit-Job ab Oktober und zwei von Minijobs vor dem Oktober (da war ich noch Student), die auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden.

    In meiner Steuererklärung habe ich alle drei Lohnsteuerbescheinigungen angegeben. In der Anlage Vorsorgeaufwand sollte ich die Zeile 22a angeben (AG-Anteil zur RV). Hier habe ich aber nur den Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung des Vollzeit-Jobs angegeben und nicht mehr die entsprechenden Werte aus den anderen zwei Bescheinigungen draufaddiert, dadurch verringert sich meine Erstattung um ca. 10€.

    Wie gehe ich damit am besten um? Da dem FA die Belege ja alle vorliegen, sollte es denen auffallen. Wird das automatisch korrigiert und muss ich nun aktiv werden? Kann es zu Problemen führen, wenn ich nicht tätig werden? Ist ja irgendwie schon eine "Mini-Steuerhinterziehung", oder?

    Viele Grüße!
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