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Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

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    Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Liebe Elster-Community,

    ich hätte ein recht spezielles Anliegen, und zwar haben meine Frau und ich die Steuerklasse von 3/5 (Mann/Frau) auf 4/4 zum 01.11.2018 gewechselt. Dies wurde uns auch vom Finanzamt bestätigt. Da der Arbeitgeber meiner Frau gerade auf eine neue Abrechnungssoftware umsteigt und es dabei wohl einige Probleme gibt, wurde der Steuerklassenwechsel bis heute! (mehrere Telefonate) noch nicht realisiert.

    Nun steht bei uns Nachwuchs an (Stichtag 06.09.19) und meine Frau möchte in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Da dieses von dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate abhängt, macht es natürlich einen Unterschied, ob meine Frau in Steuerklasse 5 oder 4 ist. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber können diese jedoch lediglich eine Berichtigung zum 01.01.2019 vornehmen, da, laut Auskunft vom Arbeitgeber, das Steuerjahr 2018 bereits abgeschlossen und eine Änderung nicht möglich ist.

    Meine Frage ist nun, ob es für uns eine Möglichkeit gibt, den Nettoverdienst (wie vom Finanzamt bestätigt) zum 01.11.18 anzupassen oder wir unverschuldet auf das zusätzliche Elterngeld verzichten müssen?

    Mit besten Grüßen,
    Mylenovo

    #2
    AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

    Das hat jetzt mit der elektronischen Steuererklärung aber überhaupt nichts zu tun!

    Daraus kann sich vielleicht ein Schadensersatzanspruch gegen den AG ableiten, aber auch das ist nicht Gegenstand dieses Forums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

      Vielen Dank für deine Antwort.

      Ich bin durch eine Suche auf dieses Forum gestoßen (https://forum.elster.de/anwenderforu...r%FCcksichtigt und https://forum.elster.de/anwenderforu...icht-umgesetzt). Dort wurden ähnliche Fragen gestellt und auch diskutiert. Deswegen dachte ich, ich versuche mein Glück ebenfalls.

      Falls ich hier natürlich gänzlich falsch sein sollte, bitte ich um Verzeihung. Kennst du ein geeigneteres Forum?

      Gruß, Mylenvo
      Zuletzt geändert von Mylenovo; 18.02.2019, 22:05.

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        #4
        AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

        Kennst du ein geeigneteres Forum?
        Nein, solche Fragen landen oftmals bei: Frag einen Anwalt

        Steuerlich ist da jetzt im Februar 2019 nichts mehr zu machen. Anfang Januar 2019 hätte das lohnsteuerlich noch aufgerollt werden können, aber das wurde ja offenbar versäumt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

          Zitat von Mylenovo Beitrag anzeigen
          Auf Nachfrage beim Arbeitgeber können diese jedoch lediglich eine Berichtigung zum 01.01.2019 vornehmen, da, laut Auskunft vom Arbeitgeber, das Steuerjahr 2018 bereits abgeschlossen und eine Änderung nicht möglich ist.
          Hallo Mylenovo,

          Arbeitgeber können auch nachträglich Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren, denn der Lohnsteuerklassenwechsel wurde ihm ja durch ELSTAM zurückgemeldet, dann sollte es für die verwendete Lohnsoftware kein Problem sein November und Dezember 2018 zu korrigieren.
          Der AG wird vielleicht argumentieren, die steuerliche Auswirkung wird ja durch Abgabe der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
          Dann gilt das, was du ja schon erfahren hast -> Frag einen Anwalt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

            ... dann sollte es für die verwendete Lohnsoftware kein Problem sein November und Dezember 2018 zu korrigieren.
            Ich glaube nicht, dass die Software jetzt im Februar 2019 noch lohnsteuerliche Korrekturen für 2018 zulässt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Arbeitgeber hat Änderung der Steuerklasse nicht berücksichtigt

              Hallo,

              da gibt es öfter Fälle, dass Arbeitgeber irgendwann im Folgejahr noch Korrekturen an Lohnsteuerbescheinigungen vornehmen, die sie sicherlich aus dem verwendeten Lohnprogramm generieren.
              Aber eigentlich ist das ja müßig zu diskutieren, Mylenovo muss das mit ihrem AG klären, ich wollte nur hinweisen, dass es auch möglich wäre.

              Tschüß

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