Liebe Elster-Community,
ich hätte ein recht spezielles Anliegen, und zwar haben meine Frau und ich die Steuerklasse von 3/5 (Mann/Frau) auf 4/4 zum 01.11.2018 gewechselt. Dies wurde uns auch vom Finanzamt bestätigt. Da der Arbeitgeber meiner Frau gerade auf eine neue Abrechnungssoftware umsteigt und es dabei wohl einige Probleme gibt, wurde der Steuerklassenwechsel bis heute! (mehrere Telefonate) noch nicht realisiert.
Nun steht bei uns Nachwuchs an (Stichtag 06.09.19) und meine Frau möchte in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Da dieses von dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate abhängt, macht es natürlich einen Unterschied, ob meine Frau in Steuerklasse 5 oder 4 ist. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber können diese jedoch lediglich eine Berichtigung zum 01.01.2019 vornehmen, da, laut Auskunft vom Arbeitgeber, das Steuerjahr 2018 bereits abgeschlossen und eine Änderung nicht möglich ist.
Meine Frage ist nun, ob es für uns eine Möglichkeit gibt, den Nettoverdienst (wie vom Finanzamt bestätigt) zum 01.11.18 anzupassen oder wir unverschuldet auf das zusätzliche Elterngeld verzichten müssen?
Mit besten Grüßen,
Mylenovo
ich hätte ein recht spezielles Anliegen, und zwar haben meine Frau und ich die Steuerklasse von 3/5 (Mann/Frau) auf 4/4 zum 01.11.2018 gewechselt. Dies wurde uns auch vom Finanzamt bestätigt. Da der Arbeitgeber meiner Frau gerade auf eine neue Abrechnungssoftware umsteigt und es dabei wohl einige Probleme gibt, wurde der Steuerklassenwechsel bis heute! (mehrere Telefonate) noch nicht realisiert.
Nun steht bei uns Nachwuchs an (Stichtag 06.09.19) und meine Frau möchte in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Da dieses von dem Nettoverdienst der letzten 12 Monate abhängt, macht es natürlich einen Unterschied, ob meine Frau in Steuerklasse 5 oder 4 ist. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber können diese jedoch lediglich eine Berichtigung zum 01.01.2019 vornehmen, da, laut Auskunft vom Arbeitgeber, das Steuerjahr 2018 bereits abgeschlossen und eine Änderung nicht möglich ist.
Meine Frage ist nun, ob es für uns eine Möglichkeit gibt, den Nettoverdienst (wie vom Finanzamt bestätigt) zum 01.11.18 anzupassen oder wir unverschuldet auf das zusätzliche Elterngeld verzichten müssen?
Mit besten Grüßen,
Mylenovo
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