AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?
In Zeile 6 gibst du nur die Einkünfte (Brutto - Werbungskosten) ein. Die externe Berechnung kannst du auch gleich mit einreichen, da sie ohnehin angefordert wird.
Einen Nachweis über die in UK gezahlte Steuer solltest du auch mit einreichen. Wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, muss man nicht früher einreichen als vorgeschrieben.
Wie deteiliert soll die Berechnung der Einkuefte sein, soll ich eine Erlaeuterung separat mache (Brutto- Werbungskosten)?
Soll ich nur das Erbegnis in Zl.6 eingebe ohne separate Erlaeuterung und warte bis ich von Finanzamt was kriege?
Soll ich nur das Erbegnis in Zl.6 eingebe ohne separate Erlaeuterung und warte bis ich von Finanzamt was kriege?
Einen Nachweis über die in UK gezahlte Steuer solltest du auch mit einreichen. Wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, muss man nicht früher einreichen als vorgeschrieben.
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