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Ist Anlage N-AUS Notwendig?

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    #16
    AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

    Wie deteiliert soll die Berechnung der Einkuefte sein, soll ich eine Erlaeuterung separat mache (Brutto- Werbungskosten)?
    Soll ich nur das Erbegnis in Zl.6 eingebe ohne separate Erlaeuterung und warte bis ich von Finanzamt was kriege?
    In Zeile 6 gibst du nur die Einkünfte (Brutto - Werbungskosten) ein. Die externe Berechnung kannst du auch gleich mit einreichen, da sie ohnehin angefordert wird.

    Einen Nachweis über die in UK gezahlte Steuer solltest du auch mit einreichen. Wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, muss man nicht früher einreichen als vorgeschrieben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Einen Nachweis über die in UK gezahlte Steuer solltest du auch mit einreichen. Wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist, muss man nicht früher einreichen als vorgeschrieben.
      Genau das ist das schwierige, es gibt kein Art von Steuererklaehrung in England.
      Wie kann ich sicher sein, dass meine berechnung von Netto- Werbungskosten auch richtig ist?
      Gibt es eine Grenze ( wie z.B Grundfreibetrag) bei der die Einkuefte aus England fuer die Steuer unrelevant sind?

      Danke

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        #18
        AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

        Falls ich jetzt nichts übersehen habe, dürfte der Nachweis der britischen Steuer hier ausnahmsweise NICHT notwendig sein. Die Nachweisverpflichtung kann sich zwar aus § 50d Abs. 8 EStG oder dem DBA ergeben, aber Du bist ja ab dem 24.04.2017 in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. es gibt für Deutschland ab diesem Zeitpunkt kein Besteuerungsrecht mehr (der Progressionsvorbehalt ist ja keine Besteuerung), d.h. es liegt kein DBA-Fall vor und § 50d Abs. 8 EStG greift auch nicht. Du solltest den Bearbeiter aber darauf hinweisen, da das ggf. sonst übersehen wird.

        Wenn Du nachweisen willst, dürfte ein Hinweis auf die Nichtsteuererklärung und Beifügung der Lohnabrechnungen reichen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

          Wie kann ich sicher sein, dass meine berechnung von Netto- Werbungskosten auch richtig ist?
          Das ist nicht komplizierter als wenn du bei deutschen Einkünften deine Werbungskosten erklärst. Das Ganze geht ja auch nach deutschem Steuerrecht.

          Da brauchst du doch nur mal die Anlage N durchschauen und überlegen, welche der hier genannten WK-Positionen in England angefallen sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Falls ich jetzt nichts übersehen habe, dürfte der Nachweis der britischen Steuer hier ausnahmsweise NICHT notwendig sein. Die Nachweisverpflichtung kann sich zwar aus § 50d Abs. 8 EStG oder dem DBA ergeben, aber Du bist ja ab dem 24.04.2017 in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. es gibt für Deutschland ab diesem Zeitpunkt kein Besteuerungsrecht mehr (der Progressionsvorbehalt ist ja keine Besteuerung), d.h. es liegt kein DBA-Fall vor und § 50d Abs. 8 EStG greift auch nicht. Du solltest den Bearbeiter aber darauf hinweisen, da das ggf. sonst übersehen wird.

            Wenn Du nachweisen willst, dürfte ein Hinweis auf die Nichtsteuererklärung und Beifügung der Lohnabrechnungen reichen.
            Super, danke

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist nicht komplizierter als wenn du bei deutschen Einkünften deine Werbungskosten erklärst. Das Ganze geht ja auch nach deutschem Steuerrecht.

            Da brauchst du doch nur mal die Anlage N durchschauen und überlegen, welche der hier genannten WK-Positionen in England angefallen sind.
            genau das versuche ich gerade zu machen.

            Danke

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              #21
              AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Wenn Du nachweisen willst, dürfte ein Hinweis auf die Nichtsteuererklärung und Beifügung der Lohnabrechnungen reichen.
              Was meinst du mit Hinweis auf die Nichtsteuererklärung? Wenn ich die Anlage WA ohne weitere Erklaehrungen abgebe, wurde das nicht anerkannt?

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                #22
                AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                Er meint sicher die englische Steuererklärung, die es nach deinen Angaben ja nicht gibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Er meint sicher die englische Steuererklärung, die es nach deinen Angaben ja nicht gibt.
                  Jep, so war es gemeint.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #24
                    AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Jep, so war es gemeint.
                    So was gibt es nicht in England...niemand, der eingestellt ist macht Stuererklaehrung.
                    und jetzt, was soll ich machen?
                    Was ich mich selber Ausgerechnet in Anlage WA eingebe ohne Nachweise?
                    Oder gar keine Anlage WA eingebe?

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Jep, so war es gemeint.
                    Ich habe in Deutschland Netto als eingestellt 15000 EURO verdient, habe Untervermietung Zuschuss von 450 EURO, Kindergeld fuer nur 4 Monaten bekommen. jetzt wunder ich mich ob ich ueberhapt verpflichtet bin Steuererklahrung fuer 2017 abzugeben.
                    Bin ich verpflichtet fuer das Wechslejahr 2017?

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                      #25
                      AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                      Ja, weil Du Progressionseinkünfte von mehr als 410 € hast.

                      Alternativ bist Du auch verpflichtet, wenn Deine Vermietungseinkünfte mehr als 410 € betragen würden.

                      Oder anders herum ausgedrückt: Der Gesetzgeber verpflichtet Dich zur Erklärungsabgabe in den Fällen, in denen es systembedingt zu Nachzahlungen kommen KÖNNTE, aber nicht notgedrungen kommt. Das ist bei Dir der Fall, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Ja, weil Du Progressionseinkünfte von mehr als 410 € hast.

                        Alternativ bist Du auch verpflichtet, wenn Deine Vermietungseinkünfte mehr als 410 € betragen würden.
                        Ist der Betrag von der Untervermietung vermietete Wohnungen nicht mehr als 410€. Ich habe irgendwas mit 820 gelesen.

                        Noch dazu bin ich aleinerziehend und habe Kindergeld fuer die 4 monaten gekriegt. Ist das auch eine Vorausetzung?

                        Danke

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von Elizaeta Beitrag anzeigen
                        Ist der Betrag von der Untervermietung vermietete Wohnungen nicht mehr als 410€. Ich habe irgendwas mit 820 gelesen.

                        Danke
                        Entschuldigung, mein Fehler 410 bei der Untervietung ist richtig, hatte was anders im Kopf.

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                          #27
                          AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                          Das mit der Vermietung war nur alternativ, es gibt ja Mitleser. Es reichen doch schon deine GB-Einkünfte über 410 € und damit BIST Du verpflichtet ohne jede Ausnahme.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            Es reichen doch schon deine GB-Einkünfte über 410 € und damit BIST Du verpflichtet ohne jede Ausnahme.
                            Danke, das ist eine grösse Hilfe, ich war total verlohren.
                            Vermuhtlich gilt auch umgekehrt.
                            Hätte ich doch keine Einkifte aus Asland, oder wären diese unten €410, sollte ich auch keine Steuerklährung machen.
                            Richtig?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Ist Anlage N-AUS Notwendig?

                              Dann MÜSSTEST Du keine machen, da vom System her die durch die Lohnsteuer gezahlte Einkommensteuer genau richtig oder zu hoch wäre. Du DÜRFTEST aber eine machen, um Dir eine eventuelle Erstattung zu holen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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