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Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

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    Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

    Hallo,
    Mein Partner hat als Alleinerbe 3 Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung und teilweise vorläufig bekommen.Da wir keine einzige Unterlage hatten haben wir keine 3 Steuererklärungen in der Zeit zusammenbekommen, da wir alle Möglichen ämter(rentenkasse etc) anschreiben mussten und um Unterlagen bitten mussten.Deshalb wurden die Beträge geschätzt und wir sollen 1700 Euro zahlen.2 Anträge auf Stundung inkl Ratenzahlungsvereinbarung wurden abgelehnt...nun zu meinem Problem-ich habe bis auf die Witwenrentenbescheinigungen alle Unterlagen da und die Rentenkasse sagte die unterlagen sind bereits unterwegs.
    Jetzt habe ich wegen der 1-wöchigen Frist bis eine Pfändung ins Haus steht die Steuererklärungen unvollständig abgegeben -gleichzeitig mit einem Einspruch da der Bescheid ja unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist.
    Die haben den Einspruch abgelehnt weil die 1 Monats-Frist vorbei sei,die aber egal wo man im internet guckt bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung nicht eingehalten werden muss,da diese Bescheide noch nicht rechtskräftig sind.Ich weiß echt nicht was ich machen soll...vllt kann mir hier einer helfen

    #2
    AW: Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

    Nein, da kann dir keiner helfen. Du musst einfach zahlen, dann wird nicht gepfändet.

    Wenn die Bescheide ohnehin unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind, dann werden die auch wieder geändert.

    Nach meiner Erfahrung bekommt man im Übrigen vor einer Schätzung ausreichend Zeit, die Erklärungen einzureichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

      Warum wurde keine Fristverlängerung beantragt ?

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        #4
        AW: Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

        Hallo,das habe ich vielleicht ein bisschen mißverständlich formuliert..Ich habe ja versucht einen Antrag auf Ratenzahlung und Stundung zu stellen weil wir das Geld schlichtweg nicht haben und ich dachte es wäre unmöglich alle Unterlagen zusammen zu kriegen(wir haben vorher auch noch nie eine Steuererklärung gemacht und wir hatten keinen Kontakt zur Großmutter und somit keine Unterlagen)und daher habe ich abgewartet was der Antrag bringt,ich hatte versucht auf besondere Härte zu plädieren.Dieser wurde abgelehnt und -leider-erst dann habe ich versucht die Unterlagen zusammen zu kriegen(wir haben kein Auto und wohnen in einer anderen Stadt als die zuständigen Ãmter).Somit habe ich alles per Post beantragt.Wir hatten eine 1 Monats Frist zu zahlen.Meine Frage war jz -wie ich in zahlreichen Steuerberatungsseiten gelesen habe:gibt es bei Steuerbescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung auch die 1 Monats Frist für den Einspruch?Weil laut internet nicht, weil der Fall offen ist, kann man jederzeit einen Einspruch einreichen. Wollte nur wissen,ob sich da jmd vllt auskennt und ob hier vllt ein Fehler unterlaufen ist?

        - - - Aktualisiert - - -

        Achso und das Finanzamt hat sich erst 3 Jahre nach dem Tod der Großmutter gemeldet, weshalb laut der Frau aus der Finanzverwaltung keine Stundung möglich ist und somit (wahrscheinlich) auch keine Fristverlängerung.Es handelt sich ja um Steuererklärungen für 2013,14 und 15 und laut dem Elster Programm kann man nur bis Jahr 2016 angeben zur Fristverlängerung.(man musste da das Jahr anklicken für welches man Fristverlängerung möchte.

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          #5
          AW: Einspruch bei Steuererklärung unter Vorbehalt der Nachprüfung abgelehnt

          Achso und das Finanzamt hat sich erst 3 Jahre nach dem Tod der Großmutter gemeldet
          Das kommt bei Rentnern häufiger vor, da kann man nichts machen. Die Renteneinkünfte hätte man sich auch beim Finanzamt besorgen können, die Daten werden dorthin elektronisch übermittelt.

          Die Einspruchsfrist beträgt immer einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ein Einspruch hat aber ohnehin keine aufschiebende Wirkung, hilft deshalb ja nicht wirklich.

          Bei Bescheiden, die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen, bringt ein Einspruch eigentlich überhaupt nichts, die werden ja geändert oder der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben, sobald die endgültige

          Steuererklärung eingereicht und geprüft ist.

          Die Stundung bringt doch aufgrund der hohen Stundungszinsen auch keinen richtigen Vorteil, da ist ja momentan ein Bankkredit zumeist billiger.

          Wenn ihr die Steuerlast senken wollt, geht das bei alten Menschen am ehesten noch über außergewöhnliche Belastungen. Wenn die nicht erklärt werden können, bleibt es ohnehin bei der jetzigen Höhe.

          Außerdem hat das alles überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun! Wir können euch hier im Forum nicht helfen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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