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PC absetzen für Kleingewerbe

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    PC absetzen für Kleingewerbe

    Hallo,

    ich habe neben meiner eigentlichen Arbeit ein Kleingewerbe angemeldet für ein Schreibbüro.
    Nun müsste ich einen PC steuerlich absetzen. Dies geht ja über 3 Jahre AfA.
    Ich nutze den PC teilweise beruflich (für mein Home Office) und teilweise privat. Die Nutzung ist ca. 70 % privat und 30 Prozent beruflich.

    Wie ist das in der Steuererklärung einzutragen?
    Muss es auch zusätzlich in die EÜR eingetragen werden (welche Zeile)?

    Danke für die Hilfe

    Viele Grüße
    Sonja

    #2
    AW: PC absetzen für Kleingewerbe

    Und warum fragst Du drei Mal? Willst Du das Forum zumüllen?

    Kommentar


      #3
      AW: PC absetzen für Kleingewerbe

      Nee ist nicht meine Absicht.
      Wollte den ersten Beitrag löschen, ging aber irgendwie nicht.
      Wollte den Beitrag in einem anderen Unterforum stellen, aber wurden dann automatisch gelöscht.

      Kommentar


        #4
        AW: PC absetzen für Kleingewerbe

        Automatisch geht hier gar nichts! Auch das Löschen nicht.

        Ja, der PC muss in der EÜR erklärt werden und zwar dort in der Anlage AVEÜR.

        Je nach verwendeter Steuer- bzw. Buchhaltungssoftware ist das unterschiedlich einfach oder auch kompliziert.

        Deine privaten Nutzungsanteil kannst über die private Verwendung buchen oder du kürzt die BMG für die AfA auf 30%

        Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage eigentlich nichts zu tun.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: PC absetzen für Kleingewerbe

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Automatisch geht hier gar nichts! Auch das Löschen nicht
          Ich hab drei Versionen dieser inzwischen vier mal gestellten Frage in den Papierkorb verschoben.

          Kommentar


            #6
            AW: PC absetzen für Kleingewerbe

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ich hab drei Versionen dieser inzwischen vier mal gestellten Frage in den Papierkorb verschoben.
            Und ich habe sie dort dann gelöscht, denn automatisch geht das ja auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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