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Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

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    Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Liebe aktive Mitglieder,

    erstmal lieben Dank für die ganzen Tipps der letzten Jahre. Als stiller Leser habt Ihr mich durch jede Steuererklärung gerettet
    Ich verdiene gelegentlich kleine Summen als nebenberuflicher Kleinunternehmer dazu und mache gerade meine Steuererklärung für 2018.
    Umsatzsteuer weise ich auf meinen Rechnungen nicht aus. Ich besitze aber eine USt-IdNr.

    Nun habe ich im vierten Quartal 2018 ein digitales Produkt von einem Unternehmen aus San Francisco (USA) erworben und gerade gesehen, dass auf der Rechnung meine UST-ID eingetragen ist! Geschäfte innerhalb der EU-Länder tätige ich nicht. Einnahmen werden nur innerhalb von Deutschland generiert.

    Folge ich der Tabelle auf https://www.kleinunternehmer.de/content/importe.png spielt die Umsatzsteuer im Ausland keine Rolle.
    "Einkauf elektronischer Dienstleistungen im Ausland (z. B. Einkauf von E-Books, Apps, PC-Software, Musik, Online-Spiele - z. B. über die App- bzw. Playstores von Apple, Google oder Amazon): Wenn Sie digitale Produkte einkaufen, enthalten die Verkaufspreise grundsätzlich die deutsche Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer setzen Sie den Bruttopreis als Betriebsausgabe an. Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.

    Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt
    Wie gehe ich da am besten vor? Muss der Betrag nun in der Umsatzsteuererklärung erwähnt werden?

    Liebe Grüße & danke für die Hilfe.

    #2
    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

    Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt.
    Steht auf der Rechnung vielleicht sogar noch der Hinweis: Reverse Charge
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Steht auf der Rechnung vielleicht sogar noch der Hinweis: Reverse Charge
      Hey Charlie24, danke für die Antwort.
      Nein, der Hinweis steht nicht auf der Rechnung.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

        ... oder eine USt-ID Nr. des Leistungserbringers. Die z. B. mit IE oder NL beginnt ...

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          #5
          AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

          Auch wenn der Hinweis nicht auf der Rechnung steht, wirst du die die deutsche Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen.

          Als Kleinunternehmer bist du allerdings nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Man sollte als Kleinunternehmer die USt.-ID nur verwenden, wenn der Umsatzsteuersatz im Herkunftsland über

          dem deutschen Regelsteuersatz von 19% liegt, sonst macht das nur zusätzlichen Aufwand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            ... oder eine USt-ID Nr. des Leistungserbringers. Die z. B. mit IE oder NL beginnt ...
            Der Leistungserbringer hat folgende Nummer angegeben: VAT Identifier: EU*********.
            Das müsste die Ust-ID Nr sein, von der du sprichst.

            Zitat von Charlie24
            Auch wenn der Hinweis nicht auf der Rechnung steht, wirst du die die deutsche Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen.

            Als Kleinunternehmer bist du allerdings nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Man sollte als Kleinunternehmer die USt.-ID nur verwenden, wenn der Umsatzsteuersatz im Herkunftsland über dem deutschen Regelsteuersatz von 19% liegt, sonst macht das nur zusätzlichen Aufwand.
            Das habe ich aufgrund meiner Recherche schon befürchtet. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die USt-ID Nr. dort reingekommen ist, vermutlich ein Moment der Unachtsamkeit. Wie kann ich diese Misere nun lösen? Mit dem Thema Umsatzsteuer hatte ich bisher nie zu tun. Muss dieser Beitrag nun in meiner Steuererklärung erwähnt und abgeführt werden (Umsatzsteuererklärung?) oder muss ich mit dem Finanzamt sprechen, dass mir da ein Fehler unterlaufen ist? Die Kleinunternehmerregelung will ich schließlich behalten und meine Steuererklärung auch ordnungsgemäß abgeben.

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              #7
              AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

              Eigentlich sind die EU-ID-Nummern zu verwenden von ausländischen Unternehmern, die Leistungen an Privatpersonen erbringen. Also müsste sich der Leistungserbringer in diesem Fall selber um die Versteuerung kümmern.

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                #8
                AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                Ob das alles immer so läuft, wie man sich das in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sowie diversen Verordnungen und Gesetzen ausgedacht hat, da habe ich meine Zweifel.

                Man verliert den Kleinunternehmerstatus ja nicht dadurch, dass man einen einzelnen 13b-Umsatz anmeldet bzw. in seinem Fall jetzt mit der Jahreserklärung anmeldet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ob das alles immer so läuft, wie man sich das in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sowie diversen Verordnungen und Gesetzen ausgedacht hat, da habe ich meine Zweifel.
                  Ich allerdings auch. Und immerhin, hier hat der Leistungserbringer ja tatsächlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen!

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Eigentlich sind die EU-ID-Nummern zu verwenden von ausländischen Unternehmern, die Leistungen an Privatpersonen erbringen. Also müsste sich der Leistungserbringer in diesem Fall selber um die Versteuerung kümmern.
                    Da der Käufer aber seine USt-ID-Nr. angegeben hat, handelt es sich für den Verkäufer aber eben gerade nicht um eine Privatperson (und daher ist in der Rechnung auch keine USt enthalten, weil sie in diesem Fall vom Käufer angemeldet und abgeführt wird).

                    Der Reverse-Charge-Hinweis sollte in so einem Fall draufstehen, das stimmt, aber der wird auch innerhalb der EU gerne mal vergessen...

                    Wie das mit Kleinunternehmern in so einem Fall läuft, bin ich aber nicht sicher. USt-IDs dürfen die meines Wissens aber auch haben (eben damit sie "anständig" im Ausland einkaufen können). Vermutlich müssen sie die USt in der USt-VAM anmelden, dürfen aber die Vorsteuer nicht abziehen. Also bei digitalen (sonstigen) Leistungen Kz 84/85 (früher 52/53), aber eben nicht Kz 67. In der Jahres-USt-Erklärung dann entsprechend (Kz 871/872, aber nicht 467).

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                      #11
                      AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                      Das mit der Voranmeldung bei Kleinunternehmern, die eine USt-ID haben, ist inzwischen von den meisten Steuerverwaltungen auch ausdrücklich geregelt worden:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post256002
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das mit der Voranmeldung bei Kleinunternehmern, die eine USt-ID haben, ist inzwischen von den meisten Steuerverwaltungen auch ausdrücklich geregelt worde
                        Erstmal vielen Dank an all die ganzen lieben ANtworten.
                        Das hilft schon enorm weiter!

                        Genau jenen Brief habe ich auch erhalten.
                        Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich folgendes schriftliches Statement erhalten:

                        "Sehr geehrter Herr ****,

                        Die Umstellungen zur Abgabe von Umsatzsteuer Voranmeldungen erfolgte von Gesetzes wegen und betrifft sowohl Kleinunternehmer als auch Unternehmer die im Sinne des §18 Abs. 4a UStG umsatzsteuerlich erfasst sind. Die Höhe der jeweiligen Umsätze ist dafür nicht ausschlaggebend.

                        Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervornameldungen erfolgt aufgrund der erteilten USt-IDNr.

                        Ich verweise hierzu auch auf das BMF Schreiben vom 14. Dezember 2018 (BStBl I 2018, 1402). Durch dieses wurde eine Klarstellung bei den Regelungen im Umsatzsteuervoranmeldungensverfahren vorgenommen, Abschnitt 18.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE regelt nunmehr ausdrücklich, dass eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung in den Fällen des § 18. Abs. 4a UStG nicht in Betracht kommt, auch wenn die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 1000€ betragen hat (vgl. BMF a. a. O., Tz. I, Nr. 32)

                        Ihre Verpflcithung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt davon unberührt.
                        Ich werde mal die Hinweise von mhanft später genauer lesen

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                          #13
                          AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                          Hallo Wuthirsch,

                          du schreibst doch aber, dass du etwas aus den USA erworben hast -> da trifft doch die innergemeinschaftliche Erwerbsregelung nicht zu !
                          Sprich mal mit deinem Finanzamt.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            du schreibst doch aber, dass du etwas aus den USA erworben hast -> da trifft doch die innergemeinschaftliche Erwerbsregelung nicht zu !
                            Innergemeinschaftlich nicht, aber meines Erachtens ist das trotzdem zu versteuern (§ 13 b Abs. 2 Nr. 1 UStG, "sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers").

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                              #15
                              AW: Kleinunternehmer - UST ID NR versehentlich verwendet

                              Hallo mhanft,

                              du hast recht -> ist nur eine andere Nummer im § 13b UStG und damit eine andere Zeile in der Voranmeldung und später in der Jahreserklärung, aber das Problem bleib dasselbe -> Steuer abführen und kein Vorsteuerabzug.

                              Tschüß

                              Kommentar

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