Liebe aktive Mitglieder,
erstmal lieben Dank für die ganzen Tipps der letzten Jahre. Als stiller Leser habt Ihr mich durch jede Steuererklärung gerettet
Ich verdiene gelegentlich kleine Summen als nebenberuflicher Kleinunternehmer dazu und mache gerade meine Steuererklärung für 2018.
Umsatzsteuer weise ich auf meinen Rechnungen nicht aus. Ich besitze aber eine USt-IdNr.
Nun habe ich im vierten Quartal 2018 ein digitales Produkt von einem Unternehmen aus San Francisco (USA) erworben und gerade gesehen, dass auf der Rechnung meine UST-ID eingetragen ist! Geschäfte innerhalb der EU-Länder tätige ich nicht. Einnahmen werden nur innerhalb von Deutschland generiert.
Folge ich der Tabelle auf https://www.kleinunternehmer.de/content/importe.png spielt die Umsatzsteuer im Ausland keine Rolle.
"Einkauf elektronischer Dienstleistungen im Ausland (z. B. Einkauf von E-Books, Apps, PC-Software, Musik, Online-Spiele - z. B. über die App- bzw. Playstores von Apple, Google oder Amazon): Wenn Sie digitale Produkte einkaufen, enthalten die Verkaufspreise grundsätzlich die deutsche Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer setzen Sie den Bruttopreis als Betriebsausgabe an. Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.
Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt
Wie gehe ich da am besten vor? Muss der Betrag nun in der Umsatzsteuererklärung erwähnt werden?
Liebe Grüße & danke für die Hilfe.
erstmal lieben Dank für die ganzen Tipps der letzten Jahre. Als stiller Leser habt Ihr mich durch jede Steuererklärung gerettet
Ich verdiene gelegentlich kleine Summen als nebenberuflicher Kleinunternehmer dazu und mache gerade meine Steuererklärung für 2018.
Umsatzsteuer weise ich auf meinen Rechnungen nicht aus. Ich besitze aber eine USt-IdNr.
Nun habe ich im vierten Quartal 2018 ein digitales Produkt von einem Unternehmen aus San Francisco (USA) erworben und gerade gesehen, dass auf der Rechnung meine UST-ID eingetragen ist! Geschäfte innerhalb der EU-Länder tätige ich nicht. Einnahmen werden nur innerhalb von Deutschland generiert.
Folge ich der Tabelle auf https://www.kleinunternehmer.de/content/importe.png spielt die Umsatzsteuer im Ausland keine Rolle.
"Einkauf elektronischer Dienstleistungen im Ausland (z. B. Einkauf von E-Books, Apps, PC-Software, Musik, Online-Spiele - z. B. über die App- bzw. Playstores von Apple, Google oder Amazon): Wenn Sie digitale Produkte einkaufen, enthalten die Verkaufspreise grundsätzlich die deutsche Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer setzen Sie den Bruttopreis als Betriebsausgabe an. Umsatzsteuervoranmeldungen sind nicht erforderlich.
Und die Umsatzsteuer ist nun eben nicht ausgewiesen. Und nun bin ich vollständig verwirrt
Wie gehe ich da am besten vor? Muss der Betrag nun in der Umsatzsteuererklärung erwähnt werden?
Liebe Grüße & danke für die Hilfe.
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