Moin!
Zur Sicherheit frage ich hier mal nach, da ich Angst habe, einen Fehler zu machen. Leider haben meine Suchkünste versagt
Folgende Situation:
Habe nun Feststellungen über meinen Verlustvortrag für die Studienjahre erhalten (Jahre 2011-2016) und da hat sich ein schönes Sümmchen angesammelt. Für 2017 + 2018 habe ich noch keine Erklärungen abgegeben.
2017 war ich durchgängig arbeitslos und habe Hartz 4 erhalten (sonst keinerlei Einkünfte). Seit April 2018 bin ich nun in Vollzeit berufstätig.
Muss ich also für 2017 eine erneute Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgeben, exakt so wie für die Studienjahre auch (also alles genau so ausfüllen), nur halt ohne Werbungskosten (auf Bewerbungskosten werde ich verzichten, die fallen nicht hoch aus und sind im Nachhinein schwer nachzuweisen) und für 2018 dann eine ganz normale Einkommenssteuererklärung?
Vielen lieben Dank!
Zur Sicherheit frage ich hier mal nach, da ich Angst habe, einen Fehler zu machen. Leider haben meine Suchkünste versagt
Folgende Situation:
Habe nun Feststellungen über meinen Verlustvortrag für die Studienjahre erhalten (Jahre 2011-2016) und da hat sich ein schönes Sümmchen angesammelt. Für 2017 + 2018 habe ich noch keine Erklärungen abgegeben.
2017 war ich durchgängig arbeitslos und habe Hartz 4 erhalten (sonst keinerlei Einkünfte). Seit April 2018 bin ich nun in Vollzeit berufstätig.
Muss ich also für 2017 eine erneute Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags abgeben, exakt so wie für die Studienjahre auch (also alles genau so ausfüllen), nur halt ohne Werbungskosten (auf Bewerbungskosten werde ich verzichten, die fallen nicht hoch aus und sind im Nachhinein schwer nachzuweisen) und für 2018 dann eine ganz normale Einkommenssteuererklärung?
Vielen lieben Dank!
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