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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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    #31
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Also nur um sicher zu gehen, dass ich es verstanden habe
    Du kannst mit Deiner Software oder in Mein Elster jederzeit mit den Zahlen spielen und ausprobieren, was sich wie auswirkt.

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      #32
      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Da hast du aber einiges weggelassen

      Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbehandlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe Hinweise zu den Zeilen 67 bis 70). u.s.w.

      Gruß FIGUL
      Du sagst unter bestimmten Voraussetzungen. Und die wären!?

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        #33
        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

        Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
        Und die wären!?
        Warum guckst Du nicht einfach nach? Steht in der Eingabehilfe!

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          #34
          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

          Hallo Leute!

          Soeben habe ich den Steuerbescheid meiner Mutter bekommen und bin sehr erschrocken, denn es steht eine Nachzahlung von sage und schreibe 1714,55€ an!!!!!!

          Mit soviel habe ich ja nie und nimmer gerechnet. Bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, das ein gekündigter Altersvorsorgevertrag in der Steuererklärung auftaucht und zwar unter dem Punkt Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung mit einem Betrag von 4211 abzüglich Werbungskosten 4109. Diese werden als sonstige Einkünfte angerechnet. Kann das denn wirklich sein? Das ist eine Abweichung von über 1100€ von dem was ich erwartet hatte. Das ein Altersvorsorgevertrag versteuert wird dachte ich mir, aber so heftig?

          Wäre über eine Rückmeldung sehr erfreut. Schiebe gerade Panik und Finanzamt ist heute nicht mehr zu erreichen.

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            #35
            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

            Auf Einkünfte von 102 Euro beträgt die Steuer regelmäßig weniger als 1.714.

            Ach so, abzüglich Werbungskosten 102. Ja, ca. 40 % Steuer, naja nicht ganz wenig. Wahrscheinlich nicht der einzige Grund für die Nachzahlung.

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              #36
              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

              Aber über 1000€ steuern für nen aufgelösten Vertrag kann doch nicht sein oder? Bin echt geschockt!

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                #37
                AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte von 4.109,00 € würden bei einem Grenzsteuersatz von 30% insgesamt rund 1.400,00 Euro zusätzliche Steuerbelastung auslösen.

                Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen müssen je nach Art des Vertrags ganz normal versteuert werden. Eine Abfindung für mehrere Jahre war das ja anscheinend nicht?

                Da bei deiner Mutter ja auch noch der Progressionsvorbehalt wegen des Krankengeldbezugs Auswirkungen hat, kommt mir die genannte Nachzahlung durchaus plausibel vor.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte von 4.109,00 € würden bei einem Grenzsteuersatz von 30% insgesamt rund 1.400,00 Euro zusätzliche Steuerbelastung auslösen.

                  Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen müssen je nach Art des Vertrags ganz normal versteuert werden. Eine Abfindung für mehrere Jahre war das ja anscheinend nicht?

                  Da bei deiner Mutter ja auch noch der Progressionsvorbehalt wegen des Krankengeldbezugs Auswirkungen hat, kommt mir die genannte Nachzahlung durchaus plausibel vor.
                  Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz!

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                    #39
                    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                    Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

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                    Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

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                    Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz

                    Hallo,

                    nehmen wir mal an beim KG 900.- (Du sagst ja nicht,wie hoch die Steuerbelastung ist).
                    Dann bleiben ca.800.- für 4100.- Das sind nicht mal 20%

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #40
                      AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                      Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz!
                      Aber das ist doch nicht so schwierig. Das Krankengeld selbst ist ja nicht steuerpflichtig, der Progressionsvorbehalt hat nur die Besteuerung der

                      steuerpflichtigen Lohneinkünfte erhöht. Die waren ja wegen der längeren Erkrankung nicht sonderlich hoch. Jetzt sind die steuerpflichtigen Einkünfte

                      aus der Versicherung hinzugekommen. Die lösen ja nicht nur unmittelbar Steuern aus, auch die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts sind jetzt

                      höher als vorher.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

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                        Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz

                        Hallo,

                        nehmen wir mal an beim KG 900.- (Du sagst ja nicht,wie hoch die Steuerbelastung ist).
                        Dann bleiben ca.800.- für 4100.- Das sind nicht mal 20%

                        Gruß FIGUL
                        Beim Krankengeld war ja wie erwähnt die Steuerbelastung 5379,99€! Wie kommst du nun auf die 900 für KG und 800 für die 4100!?

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                          #42
                          AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                          Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
                          Beim Krankengeld war ja wie erwähnt die Steuerbelastung 5379,99€! ...
                          Bevor jetzt alles noch verwirrender wird: Das war doch der Krankengeldbetrag! Damals hattest du wegen des Progressionsvorbehalts ursprünglich eine Steuernachzahlung von 659,44 € errechnet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #43
                            AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Bevor jetzt alles noch verwirrender wird: Das war doch der Krankengeldbetrag! Damals hattest du wegen des Progressionsvorbehalts ursprünglich eine Steuernachzahlung von 659,44 € errechnet.
                            Genau. Jetzt kamen die 4109 dazu. So wie ich das nun verstanden habe, wird diese Summe als zusätzliches Einkommen gewertet, warum ist mir schleierhaft, da ich ja die Zahlungen in die Lebensversicherung selbst getätigt habe, also selbst bespart.

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                              #44
                              AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

                              ... warum ist mir schleierhaft, da ich ja die Zahlungen in die Lebensversicherung selbst getätigt habe, also selbst bespart.
                              Du selbst doch sicher nicht, sondern deine Mutter. Wenn das über den Arbeitgeber gelaufen ist, kann das durchaus ein Modell gewesen sein, bei dem die Einzahlungen steuerfrei waren.

                              Dann muss eben die Auszahlung versteuert werden. Wenn du das für falsch hältst, muss deine Mutter Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #45
                                Hallo liebes Forum. Und zwar habe ich eine Frage . Leider bin ich seit dem 8.2.23 im Krankengeld . Jetzt habe ich Bedenken wegen der Steuererklärung nächstes Jahr ,weil ich gehört habe ich könnte richtig nachzahlen wegen progressionbesteuerung und so . Jetzt meine Frage wie bzw womit müsste ich rechnen wenn ich das ganze Jahr noch krankgeschrieben sein sollte ? Ich habe null Vorstellung

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