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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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    #46
    Wenn ich normal arbeite habe ich ein Jahresverdienst von 50.000 ich bin in Steuerklasse 3 meine Frau in 5 und Nacht Teilzeit 22 Stunden . Krankengeld beziehe ich jetzt seit dem 8.2.23

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      #47
      Du kannst einen Progressionsvorbehaltsrechner nutzen, um die Auswirkungen abschätzen zu können.

      https://www.steuertipps.de/service/r...ionsvorbehalt/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #48
        Was soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?

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          #49
          Zitat von MB214 Beitrag anzeigen
          Was soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?
          Das ist nicht ganz so einfach, weil Du musst ja nicht nur Dein Einkommen sondern auch Deine Vorsorgeaufwendungen wegdenken. Praktisch könntest Du das so umsetzen dass Du Dir die Angaben Deiner letzten abgegebenen Einkommensteuererklärung in ein neues ELSTER-Formular einfüllst (das geht wenn Du indem Du unter Formulare>übermittelte Formulare in dem Dreipunkte-Menue auf der rechten Seite die Daten in ein neues Formular einfüllen lässt) und dann in dem Formular in der Anlage N alle eigenen Angaben rauslöschst, ebenso wie in der Anlage Vorsorgeaufwand (nur Deine eigenen Anteile an RV, KV, PV und AV). Dann könntest Du sogar noch die voraussichtlichen Krankengeldzahlungen in Zeile 28 Deiner Anlage N (die ansonsten leer ist) eintragen und bekommst in der Vorausberechnung dieses fiktiven Falles näherungsweise Eure voraussichtliche Steuerbelastung angezeigt. Stimmt natürlich nicht so ganz weil das Kalenderjahr nicht richtig ist, es auch Abzüge für Vorsorgeaufwand beim Krankengeld gibt, aber im großen und Ganzen schon.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 23.05.2023, 23:08.

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            #50
            Ich verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine

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              #51
              Zitat von MB214 Beitrag anzeigen
              Ich verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine
              Richtig. Mein Vorschlag war, die letzte Steuererklärung in ein neues Formular einzufüllen (da stehen dann bei Dir die 50.000 € Bruttolohn, Deine Lohnsteuerabzüge und Deine Vorsorgeaufwendungen drin) und dann diese 50.000 €, die abgezogene Lohnsteuer und alle Werbungskosten manuell auf "0" zu setzen und bei den Vorsorgeaufwendungen Dein Anteil an RV, KV, PV und AV abzuziehen. Dann hast Du den fiktiven Fall des Wegfalls Deines Arbeitseinkommens. Und wenn Du jetzt das Krankengeld als voraussichtlichen Jahresbetrag (sagen wir mal mit 24.000 €) in Zeile 28 der Anlage N einfüllst hast Du den fiktiven Fall des Wegfalles Deines Arbeitseinkommens mit Ersatz durch Krankengeld. Wenn Du Glück hast wird die Erhöhung der Steuerlast durch den Progressionsvorbehalt beim Krankengeld durch den höheren Lohnsteuerabzug bei Deiner Frau (Steuerklasse V) aufgefangen, das wirst Du in der Berechnung dann sehen.

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                #52
                Ok dank dir , dann muss ich das mal eingeben alles

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                  #53
                  Eingeben (in einen Progressionsrechner) musst du natürlich nur das, was du bis zum Beginn des Krankengeldbezugs brutto verdient hast.

                  Das Krankengeld musst du eben auf das gesamte Jahr 2023 hochrechnen. Ich würde davon abraten, das in Mein ELSTER nachzustellen.

                  Dort musst du nämlich auch die Vorsorgeaufwendungen bis zum Krankengeldbezug eintragen, das muss man ja alles selbst berechnen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #54
                    Wenn ich das so mache wie du sagst Charlie , dann müsste ich 2200 nachzahlen . ‍♂️

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                      #55
                      Bundesland Hessen

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                        #56
                        In dem Fall spielt das Bundesland keine Rolle. Die Einkommensteuer ist bundesweit gleich. Da du aber nur bis 7.2. steuerpflichtiges Einkommen hattest (ca. 4.500 minus voller AN-Pauschbetrag 1.230 ergibt Einkünfte im Jahr von 3.300 Euro) und das Einkommen deiner Frau schon mit Steuerklasse V verrsteuert wird, wird es nicht so schlimm werden. 2.200 Euro zurückzulegen, kann aber nicht schaden.

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                          #57
                          Nur zum grundsätzlichen Verständnis: der Progressionsvorbehalt führt i.Allg. zu einer Nachzahlung, wenn er sich auf Zahlungen neben einer normalen Beschäftigung bezieht.

                          Bei Krankengeld ist die Situation anders. Wer im Monat X Euro verdient, wird vom AG so besteuert, als würde er jeden Monat X, also 12*X verdienen.
                          Wird nur im Januar und Februar X verdient, und ab März bekommt man Betrag Y Krankengeld, so würde ohne Progressionsvorbehalt nur ein Jahresbrutto 2*X versteuert und es gäbe eine hohe Steuererstattung.

                          Mit Progressionsvorbehalt wird für die Berechnung des Steuersatzes ein fiktives Jahresbrutto von 2*X+10*Y zugrunde gelegt. Da das Krankengeld Y niedriger als das Brutto X ist, ist dieses fiktive Jahresbrutto immer noch niedriger als das vom AG schon angenommene Jahresbrutto 12*X. Insofern ist trotz Progressionsvorbehalt durchaus nicht unwahrscheinlich, dass es eine Erstattung gibt.

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                            #58
                            Ok , besten Dank . Also verstehe ich das richtig das es gar nicht zu einwebst hohen steuernachzahlung kommen muss ?

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                              #59
                              Zitat von MB214 Beitrag anzeigen
                              Ok , besten Dank . Also verstehe ich das richtig das es gar nicht zu einwebst hohen steuernachzahlung kommen muss ?
                              Wenn Du im Jahr 2023 bis auf die Zeit bis 08.02.2023 NUR Krankengeld beziehst und Deine Frau Steuerklasse V hat wäre sogar zu prüfen, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist. Dann wirkt sich nämlich der Progressionsvorbehalt durch das Krankengeld NUR bei Dir aus und erhöht nicht die Steuerschuld Deiner Frau. Sie bekommt dann in jedem Fall eine ordentliche Erstattung, weil sie ja aufgrund Steuerklasse V zu viel gezahlt hat, und bei Dir beschränkt sich die Auswirkung des Krankengeldbezugs auf den Steuersatz für Dein geringes Lohneinkommen der ersten Wochen. Das musst Du dann im nächsten Jahr, wenn die Steuererklärung für 2023 abzugeben ist, am besten mit professioneller Hilfe mal durchrechnen.

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                                #60
                                Ich hatte gestern mal die Zahlen überschlagen, und bin schon auf eine nicht ganz unerhebliche Nachzahlung gekommen. Die 2.200 von Kloebi sind ein bisschen hoch angesetzt, aber grob geht's schon in die Richtung. Bei Steuerklasse 3 wurde halt auch im Januar nicht viel einbehalten.
                                Vom Grundsatz her seh ich's aber auch so wie multi.

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