Wenn ich normal arbeite habe ich ein Jahresverdienst von 50.000 ich bin in Steuerklasse 3 meine Frau in 5 und Nacht Teilzeit 22 Stunden . Krankengeld beziehe ich jetzt seit dem 8.2.23
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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
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Du kannst einen Progressionsvorbehaltsrechner nutzen, um die Auswirkungen abschätzen zu können.
https://www.steuertipps.de/service/r...ionsvorbehalt/Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von MB214 Beitrag anzeigenWas soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?Zuletzt geändert von Telepeter; 23.05.2023, 23:08.
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Zitat von MB214 Beitrag anzeigenIch verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine
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Eingeben (in einen Progressionsrechner) musst du natürlich nur das, was du bis zum Beginn des Krankengeldbezugs brutto verdient hast.
Das Krankengeld musst du eben auf das gesamte Jahr 2023 hochrechnen. Ich würde davon abraten, das in Mein ELSTER nachzustellen.
Dort musst du nämlich auch die Vorsorgeaufwendungen bis zum Krankengeldbezug eintragen, das muss man ja alles selbst berechnen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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In dem Fall spielt das Bundesland keine Rolle. Die Einkommensteuer ist bundesweit gleich. Da du aber nur bis 7.2. steuerpflichtiges Einkommen hattest (ca. 4.500 minus voller AN-Pauschbetrag 1.230 ergibt Einkünfte im Jahr von 3.300 Euro) und das Einkommen deiner Frau schon mit Steuerklasse V verrsteuert wird, wird es nicht so schlimm werden. 2.200 Euro zurückzulegen, kann aber nicht schaden.
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Nur zum grundsätzlichen Verständnis: der Progressionsvorbehalt führt i.Allg. zu einer Nachzahlung, wenn er sich auf Zahlungen neben einer normalen Beschäftigung bezieht.
Bei Krankengeld ist die Situation anders. Wer im Monat X Euro verdient, wird vom AG so besteuert, als würde er jeden Monat X, also 12*X verdienen.
Wird nur im Januar und Februar X verdient, und ab März bekommt man Betrag Y Krankengeld, so würde ohne Progressionsvorbehalt nur ein Jahresbrutto 2*X versteuert und es gäbe eine hohe Steuererstattung.
Mit Progressionsvorbehalt wird für die Berechnung des Steuersatzes ein fiktives Jahresbrutto von 2*X+10*Y zugrunde gelegt. Da das Krankengeld Y niedriger als das Brutto X ist, ist dieses fiktive Jahresbrutto immer noch niedriger als das vom AG schon angenommene Jahresbrutto 12*X. Insofern ist trotz Progressionsvorbehalt durchaus nicht unwahrscheinlich, dass es eine Erstattung gibt.
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Zitat von MB214 Beitrag anzeigenOk , besten Dank . Also verstehe ich das richtig das es gar nicht zu einwebst hohen steuernachzahlung kommen muss ?
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Ich hatte gestern mal die Zahlen überschlagen, und bin schon auf eine nicht ganz unerhebliche Nachzahlung gekommen. Die 2.200 von Kloebi sind ein bisschen hoch angesetzt, aber grob geht's schon in die Richtung. Bei Steuerklasse 3 wurde halt auch im Januar nicht viel einbehalten.
Vom Grundsatz her seh ich's aber auch so wie multi.
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