Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für ein Kleingewerbe für das vergangene Jahr und es hakt in einem Punkt.

    Bisher musste ich meine Steuererklärung an zwei Finanzämter richten, da Wohnsitz und Betriebsstätte nicht identisch waren. Das Kleingewerbe war bei Gemeinde und Finanzamt der Betriebstätte angemeldet.

    Für 2017 habe ich meine Einkommensteuererklärung an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B) gerichtet. EÜR, Umsatz-, und Gewerbesteuer gingen an Finanzamt der Betriebstätte (Finanzamt A). Alles ok soweit!

    Nun habe ich im Laufe des vergangenen Jahres das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz verlegt. Dazu wurde das bisher bestehende Gewerbe in Gemeinde A abgemeldet und in Gemeinde B neu angemeldet.

    Jetzt frage ich mich, wie es sich mit der Steuererklärung verhält?
    Einkommensteuer geht wie gehabt ausschließlich an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B). Richte ich nun EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung an Finanzamt A bis zum Zeitpunkt der Ab-/Neuanmeldung und ab diesem Zeitpunkt nochmal dieselben Formulare an Finanzamt B oder geht alles an das "aktuelle" einzige Finanzamt B?

    In der Anlage G gibt es darüber hinaus den Punkt, ob ein Betrieb in mehreren Gemeinden bestanden hat. Muss ich das hier kenntlich machen? So gesehen wurde das Gewerbe ja nicht verlegt, sondern ab- und neu angemeldet.

    Ich hoffe, ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt und hoffe auf Eure Hilfe!

    Viele Grüße in die Runde!

    #2
    AW: Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

    Wenn die FÄ das schon wissen, geht alles an das FA B. Die gesonderte Feststellung entfällt. Für die Gewerbesteuer brauchst du eine Zerlegung (wenn was rauskommt).

    Kommentar


      #3
      AW: Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

      Hi Kloebi,

      und vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Die gesonderte Feststellung hatte ich bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Seinerzeit allerdings noch unter den Gegebenheiten, dass Betriebstätte und Wohnsitz getrennt waren.
      Muss ich die in diesem Jahr dann erneut einreichen?

      Dank und Gruß!

      Kommentar


        #4
        AW: Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

        [QUOTE=Kloebi;260987]Die gesonderte Feststellung entfällt. QUOTE]

        Kommentar


          #5
          AW: Kleingewerbe - Verlagerung Betriebstätte

          Die Erklärungen werden grundsätzlich bei dem Finanzamt und unter der Steuernummer eingereicht, die als letztes für die jeweilige Steuerart mitgeteilt wurde.

          Kommentar

          Lädt...
          X