Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für ein Kleingewerbe für das vergangene Jahr und es hakt in einem Punkt.
Bisher musste ich meine Steuererklärung an zwei Finanzämter richten, da Wohnsitz und Betriebsstätte nicht identisch waren. Das Kleingewerbe war bei Gemeinde und Finanzamt der Betriebstätte angemeldet.
Für 2017 habe ich meine Einkommensteuererklärung an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B) gerichtet. EÜR, Umsatz-, und Gewerbesteuer gingen an Finanzamt der Betriebstätte (Finanzamt A). Alles ok soweit!
Nun habe ich im Laufe des vergangenen Jahres das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz verlegt. Dazu wurde das bisher bestehende Gewerbe in Gemeinde A abgemeldet und in Gemeinde B neu angemeldet.
Jetzt frage ich mich, wie es sich mit der Steuererklärung verhält?
Einkommensteuer geht wie gehabt ausschließlich an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B). Richte ich nun EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung an Finanzamt A bis zum Zeitpunkt der Ab-/Neuanmeldung und ab diesem Zeitpunkt nochmal dieselben Formulare an Finanzamt B oder geht alles an das "aktuelle" einzige Finanzamt B?
In der Anlage G gibt es darüber hinaus den Punkt, ob ein Betrieb in mehreren Gemeinden bestanden hat. Muss ich das hier kenntlich machen? So gesehen wurde das Gewerbe ja nicht verlegt, sondern ab- und neu angemeldet.
Ich hoffe, ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt und hoffe auf Eure Hilfe!
Viele Grüße in die Runde!
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für ein Kleingewerbe für das vergangene Jahr und es hakt in einem Punkt.
Bisher musste ich meine Steuererklärung an zwei Finanzämter richten, da Wohnsitz und Betriebsstätte nicht identisch waren. Das Kleingewerbe war bei Gemeinde und Finanzamt der Betriebstätte angemeldet.
Für 2017 habe ich meine Einkommensteuererklärung an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B) gerichtet. EÜR, Umsatz-, und Gewerbesteuer gingen an Finanzamt der Betriebstätte (Finanzamt A). Alles ok soweit!
Nun habe ich im Laufe des vergangenen Jahres das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz verlegt. Dazu wurde das bisher bestehende Gewerbe in Gemeinde A abgemeldet und in Gemeinde B neu angemeldet.
Jetzt frage ich mich, wie es sich mit der Steuererklärung verhält?
Einkommensteuer geht wie gehabt ausschließlich an das Wohnsitz-Finanzamt (Finanzamt B). Richte ich nun EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung an Finanzamt A bis zum Zeitpunkt der Ab-/Neuanmeldung und ab diesem Zeitpunkt nochmal dieselben Formulare an Finanzamt B oder geht alles an das "aktuelle" einzige Finanzamt B?
In der Anlage G gibt es darüber hinaus den Punkt, ob ein Betrieb in mehreren Gemeinden bestanden hat. Muss ich das hier kenntlich machen? So gesehen wurde das Gewerbe ja nicht verlegt, sondern ab- und neu angemeldet.
Ich hoffe, ich habe mein Problem einigermaßen verständlich dargestellt und hoffe auf Eure Hilfe!
Viele Grüße in die Runde!
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