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Fahrtkosten für Bundewsehrangehörige

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    Fahrtkosten für Bundewsehrangehörige

    Hallo Zusammen,

    ich brauch Hilfe bei der "Einsatz im Elster" von Fahrtkosten zum Sandort für Bundeswehrangehörigen.

    Unsere Sohn ist bei Bundeswehr seit dem 01.10.2018 mit der Verwendung als Offiziersanwärter angestellt worden.

    in der Zeit der Grundausbildung v. 01.10.2018-20.12.2018 befand er sich in Roth(Bayern). Er nutzte die Bahn um 9 Wochenenden(Einfache fahrt) um nachhause zu Fahren, um Sachen zu waschen ect. 3 Fahrten bekam er vom Arbeitgeber BW Erstattet.

    ab dem 20.12.2018 bist zum 30.06.2019 ist er nach ca 180km entfernten Führstenfeldbruck abkommandiert worden zum weiteren Ausbildungsabschnitt(ALG 1), also unter 48 Monate. er wird auch von dort mind. 10 Fahrten tätigen.

    Ab den 01.08.2019 wird er hach Hamburg zum Studium für ca 2 Jahre abkommandiert.
    Im Grunde genommen sind die Ausbildungsabschnitte in sich abgeschlossene Teile.
    Es wird immer Abkommandiert, da er noch keiner Stammeinheit angehört.

    Wie kann er die Fahrten Zw. unterschiedlichen Dienstorten absetzen, vor allem wenn für 2018 als Anschrift für ESt Bescheinigung nicht Roth(v. 01.10-20.12.18), sondern Führstenfeldbruck(erst ab 20.12.18 bezogen) angegeben ist.
    Greift hier die Regel als ERSTE Tätigkeit -Stätte für JEDEN ORT zu? Jeder Ort wird nur wehren der Aktuellen Ausbildungsabschnittes genutzt.
    Es liegt keine Doppelte Haushaltsführung vor.
    St. KL 1, Kindergeld Berechtigung bist zum 2020, Ausbildungskosten nach §33 Abs. 2 EStG sind bei den Eltern anerkannt worden.

    Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus

    #2
    AW: Fahrtkosten für Bundewsehrangehörige

    Mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, hat deine Frage allerdings nichts zu tun.

    Man hat beim gleichen Arbeitgeber nur eine erste Tätigkeitsstätte, die sich natürlich ändern kann, wenn man z. B. versetzt wird.

    Wie das bei befristeten Abordnungen ist, wirst du selbst recherchieren müssen. Hilfe dazu ist hier zu finden:

    https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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