Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018. Ich habe meinen "Betrieb" zum 31.01. aufgegeben und bin seitdem Angestellte. Ich war damals als freischaffende Architektin tätig (also kein Gewerbe).
Ich habe wie gewohnt alles ausgefüllt und meine teilweise abgeschriebenen Wirtschaftsgüter (Handy und Laptop) ins Privatvermögen übernommen.
Jetzt schickt mir ELSTER allerdings bei der Prüfung meiner EÜR folgende Fehlermeldung:
"Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor"
und verweist mich auf Zeile 78, welche ich bitte ausfüllen möge.
Trage ich hier dann die jeweiligen Posten ein, welche nach "Betriebsaufgabe" (also nach dem 31.01.) noch berechnet/ erstattet wurden? Z.B. Vorsteuererstattungen, die nach dem Aufgabetag noch vom Finanzamt kamen als Hinzurechnungen. Und Umsatzsteuer-Nachzahlungen als Abrechnungen?
Vielen Dank vorab.
Grüße, Jo
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018. Ich habe meinen "Betrieb" zum 31.01. aufgegeben und bin seitdem Angestellte. Ich war damals als freischaffende Architektin tätig (also kein Gewerbe).
Ich habe wie gewohnt alles ausgefüllt und meine teilweise abgeschriebenen Wirtschaftsgüter (Handy und Laptop) ins Privatvermögen übernommen.
Jetzt schickt mir ELSTER allerdings bei der Prüfung meiner EÜR folgende Fehlermeldung:
"Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor"
und verweist mich auf Zeile 78, welche ich bitte ausfüllen möge.
Trage ich hier dann die jeweiligen Posten ein, welche nach "Betriebsaufgabe" (also nach dem 31.01.) noch berechnet/ erstattet wurden? Z.B. Vorsteuererstattungen, die nach dem Aufgabetag noch vom Finanzamt kamen als Hinzurechnungen. Und Umsatzsteuer-Nachzahlungen als Abrechnungen?
Vielen Dank vorab.
Grüße, Jo
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