Hallo,
ich hab eine frage bezüglich meines Steuerbescheids. Ich habe bei mithin zu viel entrichtet um die 1650 Euro die ich bereits überwiesen bekommen habe. Alles wurde per Elster gemacht und keine Belege für Werbungskosten eingereicht. Die Werbungskosten belaufen sich weiter unten dargestellt im Steuerbescheid bei Besteuerungsgrundlagen auf ca 2750 Euro aufgrund der Entfernungspauschale (wie nachweisen? )und diverser anderer Posten zum Beispiel Ausgaben für Berufsverbände etc.
Im Text des Bescheides steht hinter diversen xxxx das ich die Belege für die Werbungskosten innerhalb von drei Wochen nachweisen soll.
Jetzt verstehe ich nicht warum ich bereits Geld Überwiesen bekommen habe ohne Belege einzureichen. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Was passiert wenn man Belege Schuldig bleibt und nicht einreicht?
Ich würde jetzt alles zusammensuchen und bestenfalls einreichen soweit ich alle zusammen habe. Wenn welche fehlen was passiert dann?
Vielen Dank.
Lg
ich hab eine frage bezüglich meines Steuerbescheids. Ich habe bei mithin zu viel entrichtet um die 1650 Euro die ich bereits überwiesen bekommen habe. Alles wurde per Elster gemacht und keine Belege für Werbungskosten eingereicht. Die Werbungskosten belaufen sich weiter unten dargestellt im Steuerbescheid bei Besteuerungsgrundlagen auf ca 2750 Euro aufgrund der Entfernungspauschale (wie nachweisen? )und diverser anderer Posten zum Beispiel Ausgaben für Berufsverbände etc.
Im Text des Bescheides steht hinter diversen xxxx das ich die Belege für die Werbungskosten innerhalb von drei Wochen nachweisen soll.
Jetzt verstehe ich nicht warum ich bereits Geld Überwiesen bekommen habe ohne Belege einzureichen. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Was passiert wenn man Belege Schuldig bleibt und nicht einreicht?
Ich würde jetzt alles zusammensuchen und bestenfalls einreichen soweit ich alle zusammen habe. Wenn welche fehlen was passiert dann?
Vielen Dank.
Lg
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