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Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

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    Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

    Hallo,

    ich hab eine frage bezüglich meines Steuerbescheids. Ich habe bei mithin zu viel entrichtet um die 1650 Euro die ich bereits überwiesen bekommen habe. Alles wurde per Elster gemacht und keine Belege für Werbungskosten eingereicht. Die Werbungskosten belaufen sich weiter unten dargestellt im Steuerbescheid bei Besteuerungsgrundlagen auf ca 2750 Euro aufgrund der Entfernungspauschale (wie nachweisen? )und diverser anderer Posten zum Beispiel Ausgaben für Berufsverbände etc.
    Im Text des Bescheides steht hinter diversen xxxx das ich die Belege für die Werbungskosten innerhalb von drei Wochen nachweisen soll.

    Jetzt verstehe ich nicht warum ich bereits Geld Überwiesen bekommen habe ohne Belege einzureichen. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun? Was passiert wenn man Belege Schuldig bleibt und nicht einreicht?

    Ich würde jetzt alles zusammensuchen und bestenfalls einreichen soweit ich alle zusammen habe. Wenn welche fehlen was passiert dann?

    Vielen Dank.

    Lg

    #2
    AW: Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

    Wir wissen nicht, was dann passiert. Außer bei der Entfernungspauschale hat man doch auch Belege, wie soll man denn andere Werbungskosten sonst beziffern.

    Für meinen Berufsverband habe ich z. B. einen oder mehrere Kontoauszüge, die ich bei Anforderung einreichen könnte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

      Die Belege bekomm ich schon zusammen zumindest die meisten. Für die Entfernungspauschale muss ich nichts einreichen?
      Was ich nicht verstehe ist ob die Werbungskosten etc. schon bei der Rückzahlung berücksichtigt sind? Wird mir das Geld dann wieder abgebucht wenn ich zum Beispiel nicht alle Belege minutiös vorweisen kann?

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        #4
        AW: Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

        Abgebucht wird nix, es sei denn, Du nimmst am Abbuchungsverfahren teil - was ich nicht glaube. Du wirst dann eine Zahlungsaufforderung bekommen.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Laut Steuerbescheid Werbungskosten nachweisen, Rückzahlung aber bereits erhalten.

          Man muss seine Werbungskosten belegen oder zumindest glaubhaft machen. Bei der Entfernungspauschale muss man nach meiner Erfahrung nur dann etwas belegen,

          wenn es um sehr große Entfernungen geht. Das ist bei den von dir genannten Werten nicht der Fall. Wenn du deine weiteren Werbungskosten nicht glaubhaft

          machen könntest, würde zunächst der Steuerbescheid geändert, der wahrscheinlich unter Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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