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    Vorauszahlungs-Modus

    Tach allerseits,
    zusammen mit dem ESt-Bescheid für 2018 ist auch der VZ-Bescheid für 2019 eingegangen, soweit o.k.

    Die Nachzahlung beträgt angenommen € 200. Da die VZ aus dem zu versteuernden Einkommen 2018 abgeleitet wird,
    müßte der Betrag logischerweise ebenfalls bei € 200 liegen.

    In meinem Fall werden jedoch € 700 als VZ verlangt.

    Denkfehler meinerseits ?

    #2
    AW: Vorauszahlungs-Modus

    Die Berechnung der Vorauszahlungen ist aus dem Bescheid zu ersehen. Es handelt sich auch nicht um ein Problem, dass in das Unter-

    Forum: ELSTER Anwender Forum
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden
    oder in ein anderes Unterforum des Elster-Forums gehört.

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      #3
      AW: Vorauszahlungs-Modus

      Die Verschiebung in eine andere Forumsrubrik ist i.O., aber meine Frage ist nicht beantwortet !

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        #4
        AW: Vorauszahlungs-Modus

        Wie gesagt, das hat mit Elster nichts zu tun.

        Aber trotzdem nochmal die vollständige Antwort:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Die Berechnung der Vorauszahlungen ist aus dem Bescheid zu ersehen

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          #5
          AW: Vorauszahlungs-Modus

          Saubere Hilfestellung, Thema erledigt !

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            #6
            AW: Vorauszahlungs-Modus

            Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
            Saubere Hilfestellung, Thema erledigt !
            Du hast doch bisher schon Vorauszahlungen geleistet, und die wurden jetzt mal wieder aktualisiert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Vorauszahlungs-Modus

              @Charlie24

              Die VZ 2018 wurden nach Intervention auf Null gesetzt.

              Meines Wissens orientiert sich das Finanzamt an der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
              Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.

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                #8
                AW: Vorauszahlungs-Modus

                Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                @Charlie24

                Die VZ 2018 wurden nach Intervention auf Null gesetzt.

                Meines Wissens orientiert sich das Finanzamt an der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
                Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.
                Hallo,

                das musst du mit deinem FA klären.
                Was soll das hier im ElsterForum

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Vorauszahlungs-Modus

                  Insoweit kann ich die VZ nicht nachvollziehen.
                  Die Bemessungsgrundlagen werden im Vorauszahlungsbescheid angegeben und da du nach deinen früheren Beiträgen zumindest eine Rente beziehst, sind Vorauszahlungen doch ganz normal.

                  Ich beziehe ebenfalls eine Altersrente und leiste dementsprechend auch Steuervorauszahlungen. Wenn dir die festgesetzten Vorauszahlungen zu hoch erscheinen, kannst du einen Antrag

                  auf Herabsetzung stellen. Das geht sogar elektronisch in Mein ELSTER. Ich habe Anfang Januar meine Vorauszahlungen für 2019 nach oben anpassen lassen, das war auch kein Problem.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Vorauszahlungs-Modus

                    Der Brief an das FA ist bereits geschrieben.

                    Thema erledigt!

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